Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-04-15
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-04-15
Wortprotokoll
Ich denke, die Motion ist insofern überholt, als der Bundesrat das Inkrafttreten der OECD-Mindeststeuerreform per 1.[NB]Januar 2024 entschieden hat. Ich möchte hier aber noch einmal auf zwei, drei Punkte hinweisen.
Man kann das Inkrafttreten natürlich kritisieren, aber, wenn schon, müsste man eigentlich kritisieren, dass man dieser Mindestbesteuerung überhaupt je zugestimmt hat. Die Schweiz hatte wahrscheinlich keine Wahl, aber dazu, das Inkrafttreten nachher zu kritisieren oder dieses verschieben zu wollen, weil die USA nicht dabei sind, Folgendes: Dass die USA nicht dabei sind, ist ein Faktor, der nicht sehr entscheidend war. Das wusste man schon vor der Abstimmung. Die USA haben diese Mindestbesteuerung zwar angestossen, aber es war schon im April - ich habe im April mit Frau Yellen gesprochen - klar, dass die USA nicht dabei sein würden, weil der Kongress das blockiert. Das war also nichts Neues. Es war dann so, dass vor allem die Pharmaindustrie sich zu Wort gemeldet hat und gesagt hat: Ja, wegen der Amerikaner, das ist unser grösster Konkurrenzstandort - das [PAGE 640] verstehe ich -, möchten wir, dass die Schweiz die Mindestbesteuerung verschiebt.
Nun, was hat man während der Abstimmung gesagt? Was war der Grund für die Einführung dieser Mindestbesteuerung? Wir haben gesagt, wir wollen vermeiden, dass Steuern, die in der Schweiz anfallen, ins Ausland gehen, dass wir also Steuern verschenken. Dann hat man behauptet, es seien ja nur ein paar Länder dabei, aber man muss einmal schauen, welche Länder dabei sind: Die grosse Mehrheit der EU-Staaten ist dabei, in der EU gibt es übrigens eine Richtlinie, die EU-Staaten müssen das umsetzen, die grossen Konkurrenzstandorte wie Irland und beispielsweise auch die Niederlande sind dabei. Wir haben ausgerechnet, dass es in der Schweiz tausend Gesellschaften gibt, deren Mutterhaus in einem Staat ist, der die Mindestbesteuerung einführt.
Nach unseren Berechnungen bedeutet das etwa 1 Milliarde Franken Steuersubstrat, das ins Ausland fliesst. Das war die Ausgangslage für den Bundesrat, nicht etwa Freude über diese Mindestbesteuerung. Wie wollen Sie dem Volk erklären, dass Sie zwar wissen, dass 1 Milliarde abfliesst, dass Sie aber trotzdem sagen: "Nun, dann ist es halt so"? Das ist relativ schwierig. Aber es ist keine Begeisterung über diese zweite Säule; bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Man hat dann eben auch gesehen, dass die G-7, mit Ausnahme der USA, die Mindestbesteuerung einführen, und, wie gesagt, auch bei den europäischen Staaten ist das eine Richtlinie. Wir haben aber, Sie haben das gesehen, nicht die gesamte Mindestbesteuerung eingeführt, sondern die QDMTT. Auf die Einführung der IIR haben wir noch verzichtet, und über die UTPR werden wir entscheiden, sobald die Anwendung auch in den anderen Staaten klar ist.