Rossi Viktor · 2024-04-15
Rossi Viktor · Bern · 2024-04-15
Wortprotokoll
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, sogenannte - wie sie in der Motion genannt werden - Privilegien des Bundesrates darauf hin zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäss sind. Sie sollen zudem mit entsprechenden Leistungen in der Privatwirtschaft verglichen werden. Gemeint sind damit vermutlich Lohnnebenleistungen von Führungspersonen mit vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereichen in Unternehmen. Je nach Ergebnis dieses Vergleichs sollen die Leistungen zugunsten der Mitglieder des Bundesrates entsprechend reduziert oder durch - wie es in der Motion heisst - effizientere Alternativen ersetzt werden.
In Bezug auf die vom Motionär in diesem Zusammenhang genannte Ruhestandsregelung hat der Bundesrat in seinem Bericht "Zeitgemässe Besoldungs- und Ruhestandsregelungen für Magistratspersonen" vom Dezember 2021 in Erfüllung des gleichnamigen Postulates Hegglin Peter 20.4099 bereits mögliche Varianten für Anpassungen aufgezeigt. Sowohl die Finanzdelegation als auch die Staatspolitische Kommission des Ständerates haben gestützt auf diesen Bericht keinen Handlungsbedarf erkannt. Weiter hat auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem Bericht vom Mai 2021 zur Prüfung des Vollzugs beim Ruhegehalt für Magistratspersonen festgehalten, dass das heutige System der Ruhegehälter dazu beiträgt, dass Entscheidungen im Amt unabhängig von persönlichen finanziellen Überlegungen getroffen werden können. Das heutige System stellt gemäss der [PAGE 643] EFK eine Stütze der Unabhängigkeit bei Entscheidungen dar. Gerade diesbezüglich ist die Regelung für Magistratspersonen nur schwer mit solchen in der Privatwirtschaft zu vergleichen.
Zu den Leistungen: Der Bundesrat hat am 27.[NB]März 2024 eine Aussprache über Leistungen zugunsten der Mitglieder des Bundesrates und des Bundeskanzlers geführt. Er hat, gestützt darauf, beschlossen, auf die Dauerfahrkarten des Verbands Seilbahnen Schweiz sowie auf die Loge im Stadttheater Bern zu verzichten.
Betreffend die weiteren vom Motionär erwähnten Leistungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass es sich angesichts der mit dem in verschiedenster Hinsicht anspruchsvollen Amt einhergehenden Verantwortung und der Verfügbarkeits- sowie Erreichbarkeitsanforderungen - und ich denke, wenn wir hier von 7 mal 24 Stunden sprechen, ist das nicht eine Übertreibung - um angemessene Leistungen handelt.
Weiter nehmen die Mitglieder des Bundesrates zur Erfüllung ihrer Amtspflichten eine sehr grosse Zahl von Terminen im In- und Ausland wahr, dabei müssen sie jederzeit erreichbar sein und benötigen entsprechende Transport- und weitere Hilfsmittel.
Aus Sicht des Bundesrates sind diese Leistungen angebracht, und daher ist eine Reduktion dieser Leistungen nicht angezeigt. Eine weitere Überprüfung ist aus Sicht des Bundesrates heute nicht angezeigt.
Der Bundesrat beantragt Ihnen aus den dargelegten Gründen deshalb die Ablehnung der Motion.