Rossi Viktor · 2024-04-15
Rossi Viktor · Bern · 2024-04-15
Wortprotokoll
Sehr geehrter Herr Nationalrat Addor, ich werde Ihnen leider keine andere Stellungnahme abgeben können als die, welche Sie erhalten haben. Sie verlangen, dass bei den Nationalratswahlen für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer eigene Wahlkreise geschaffen werden. Der Bundesrat anerkennt, dass die Vertretung der Interessen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern im Parlament wichtig ist. Der Nationalrat besteht - zumindest heute - aus 200 Abgeordneten, die das Volk und damit auch die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer vertreten. Die Auslandschweizer Stimmberechtigten können bei den Nationalratswahlen also sowohl wählen als auch gewählt werden. Das aktive Wahlrecht üben sie im Kanton ihrer letzten Wohnsitzgemeinde aus. Falls Auslandschweizer Stimmberechtigte nie in der Schweiz gelebt haben, üben sie ihr aktives Wahlrecht im Kanton ihrer Heimatgemeinde aus. Für den Nationalrat[NB]kandidieren[NB]dürfen[NB]die[NB]Auslandschweizer Stimmberechtigten in jedem Kanton, unabhängig von ihrem politischen Wohnsitz in der Schweiz. Diese Regel gilt für Inlandschweizer und Auslandschweizer Stimmberechtigte also gleichermassen.
Aus Sicht des Bundesrates ist die Vertretung der Interessen der Auslandschweizer Stimmberechtigten grundsätzlich bereits heute sichergestellt. Es wurde vorhin auch erwähnt und es ist darauf hinzuweisen, dass ein Auslandschweizer Stimmberechtigter in den Nationalrat gewählt wurde; das war im Jahr 2015 für den Kanton Zürich, und es handelte sich um Tim Guldimann, wohnhaft in Berlin. Zudem ist es den Parteien freigestellt, die Listen für die Nationalratswahlen entsprechend zu gestalten.
Die Wahlkreise für die Nationalratswahlen sind gemäss Bundesverfassung die 26 Kantone. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Schaffung eigener Wahlkreise für Auslandschweizer Stimmberechtigte eine Verfassungsänderung bedingen würde. Eigene Wahlkreise, losgelöst von den Kantonen, würden aber auch verschiedene Fragen aufwerfen, beispielsweise die Frage, ob den Auslandschweizer Stimmberechtigten die politischen Rechte auf kantonaler Ebene weiterhin gewährt werden sollen oder wer in den Wahlkreisen für Auslandschweizer Stimmberechtigte die Wahlen durchführen würde.
Der Bundesrat sieht aus den dargelegten Gründen daher keinen Bedarf für eigene Wahlkreise für Auslandschweizer Stimmberechtigte und beantragt Ihnen daher die Ablehnung der Motion.