Badran Jacqueline · Nationalrat · 2024-04-15
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-04-15
Wortprotokoll
Mit meinem Vorstoss bitte ich den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen derart anzupassen, dass Parlamentsmitglieder und andere Personen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit Volksinitiativkomitees nicht mehr verpflichtet sind, ihre Wohnadresse zu veröffentlichen.
Wir alle wissen: Wir hier drinnen und auch andere Personen des öffentlichen Lebens haben ein Recht auf Privatsphäre. Von diesem Recht wird rege Gebrauch gemacht. Auf die Schnelle habe ich niemanden gefunden, der seine Privatadresse auf der Parlamentswebsite angibt, und das zu Recht - ja, wahrscheinlich gibt es irgendwelche, aber ich habe jedenfalls niemanden gefunden. Keiner von uns will Drohbriefe erhalten. Sie haben sicher auch schon Briefe erhalten, die etwas dicker sind als üblich, und haben daran rumgefingert und gedacht: Hm, könnte da nicht irgendein explosives Pulver darin sein? Hier im Bundeshaus werden alle diese Briefe und Pakete, die wir bekommen, genau auf das untersucht. Zuhause haben wir diese Möglichkeit nicht.
In Foren, in geschlossenen Social-Media-Foren kursieren Aufrufe, man müsse mal der Politikerin X oder dem Politiker[NB]Y "einen Hausbesuch abstatten". Übersetzt: Das ist ein Aufruf zu Gewalt am Wohnort. Im Ausland sind wir so weit - im nahen Ausland, zum Beispiel in Deutschland -, dass Politiker oder Politikerinnen ermordet werden, so weit sind wir schon.
Nun, dieses Grundrecht auf Privatsphäre darf selbstverständlich eingeschränkt werden. Es braucht ein öffentliches Interesse, um es einzuschränken. Ich werde jetzt ausnahmsweise sehr juristisch. Gibt es dieses bei Volksinitiativen? Ja, selbstverständlich müssen die Menschen wissen, wer hinter einer Volksinitiative steht. Es ist ausser Frage, dass man mit dem Namen hinsteht und die Leute das erfahren dürfen.
Aber ein öffentliches Interesse reicht noch nicht. Es muss auch ein notwendiges Mittel sein, die Adresse, die Wohnadresse anzugeben. Ist es ein notwendiges Mittel? Nein. Man kann auch den Geburtstag angeben, dann ist man auch eindeutig identifiziert. Ist denn die Wohnadresse ein geeignetes Mittel? Nein. Wie lange geht eine Volksinitiative? Mindestens vier bis sechs Jahre. Und nachher steht die Adresse für alle Zeiten irgendwo im Internet. Aber ich kann in der Zeit auch umziehen. Mein Geburtsdatum kann ich nicht ändern. Die eineindeutigen Identifikatoren Name, Geburtstag und Wohnort sind viel sinnvoller als die Wohnadresse. Auch ist diese nicht besonders geeignet.
Ist die Angabe verhältnismässig? In der ablehnenden Begründung wird gesagt: Ja, auf Gesuch hin kann ja die einzelne Person auch ein Postfach oder die Geschäftsadresse angeben. Nicht jeder hat eine Geschäftsadresse - ich habe eine, aber nicht jeder hat eine -, und ich will im Übrigen auch nicht, dass jemand im Geschäft erscheint. Wenn ich ein Postfach mache, kostet das 120 Franken, und meine gesamte Post geht dorthin. Ich muss jeden Morgen 500 Meter gehen, um meine Post zu holen. Was ist das für eine Zumutung? Wozu soll man das tun, wenn man viel bessere Alternativen hat?
Jetzt noch ein Wort zu Ihrer Begründung. Sie sagen, wenn man es so machen würde, wie ich vorschlage, würde dies zu Ungleichbehandlung und Abgrenzungsproblemen führen. Hallo? Das möchte ich dann von Ihnen genau hören, Herr Bundeskanzler! Es ist doch umgekehrt: Es ist doch so, dass es dann zu Ungleichbehandlungen kommt, wenn ich darum bitten muss, meine Adresse nicht angeben zu müssen, weil ich bedroht bzw. mutmasslich bedroht werde. Dann muss der eine die Adresse angeben und der andere eben nicht. Zu den Abgrenzungsproblemen: Was heisst denn "nachweisliche Bedrohungslage"? Jetzt muss ich nachweisen, dass ich potenziell bedroht bin, damit ich ein Postfach angeben kann? Und überhaupt, wie schon gesagt: Diese Postfächer sind als Ausweismittel völlig ungeeignet.
Ich bitte Sie also wirklich, dass wir hier sagen können, dass jemand nicht über die Wohnadresse eindeutig identifiziert wird, sondern über Geburtsdatum, Name und Wohnort.