Weichelt Manuela · Nationalrat · 2024-04-15
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2024-04-15
Wortprotokoll
Damit unsere Demokratie funktioniert, müssen alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen können. Zu den Bürgerinnen und Bürgern gehören geschätzt 60[NB]000 Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, welche, um informiert abstimmen zu können, auf Informationen in Leichter Sprache angewiesen sind. Mit für sie verständlichen Informationen in Leichter Sprache können sie sich eine eigenständige [PAGE 650] Meinung bilden, diese im demokratischen Prozess einbringen und so von ihren politischen Rechten Gebrauch machen.
Neben der allgemeinen Verpflichtung der Behörden, die Bevölkerung zu informieren, muss der Bund aufgrund der Bundesverfassung und des Behindertengleichstellungsgesetzes Benachteiligungen von Menschen mit einer Behinderung beseitigen. Informiert der Bund nicht in für Menschen mit einer geistigen Behinderung verständlicher Art und Weise, führt dies zu einer Benachteiligung und zu einem faktischen Ausschluss dieser Bürgerinnen und Bürger. Dazu kommt, dass sich die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention vor zehn Jahren dazu bereit erklärt hat, Menschen mit einer Behinderung die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Hierzu gehört insbesondere auch das politische Leben. Dabei hat der Bund in den letzten Jahren erste erfreuliche Schritte gemacht, um zum Beispiel die Wahlanleitung in Leichter Sprache zu erarbeiten.
Das Anliegen der Motion wurde von Menschen mit einer geistigen Behinderung an die Politik herangetragen. Die Nutzerzahlen der Wahlanleitung in Leichter Sprache zeigen, dass die Kommunikation des Bundes in Leichter Sprache auch von weiteren Personengruppen genutzt wird. Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung stimmen zwar bereits heute ab. Mit der Annahme der Motion kann aber dank neutralen und zugänglichen Informationen sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger informiert entscheiden und abstimmen können.
Dabei ist klar, dass die Erarbeitung von Informationen in Leichter Sprache verhältnismässig sein muss. Aus diesem Grund wird mit dieser Motion auch gefordert, dass als nächster Schritt langfristig gültige Hintergrundinformationen wie "Der Bund kurz erklärt" in Leichte Sprache zu übersetzen sind. Es soll geprüft werden, wie die bestehenden Begleittexte und Erklärvideos so weiterentwickelt werden können, dass sie auch Menschen mit einer geistigen Behinderung verstehen. Entgegen der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion sind diese für Menschen mit einer geistigen Behinderung nämlich nicht zugänglich. Weiter widersprechen die Forderungen den Massnahmen im Rahmen der Behindertenpolitik 2023-2026 nicht, sondern gehen Hand in Hand mit der Schaffung eines Kompetenzzentrums für Leichte Sprache im EDI. Schlussendlich kann der Bund ein Zeichen gegenüber Menschen mit einer Behinderung setzen, dass ihre Teilhabe am politischen Leben wichtig ist.
Ich bitte Sie daher zusammen mit den elf Mitunterzeichnenden Islam Alijaj, Martin Candinas, Jacqueline de Quattro, Barbara Gysi, Philipp Kutter, Christian Lohr, Léonore Porchet, Katharina Prelicz-Huber, Susanne Vincenz-Stauffacher, Céline Weber und Céline Widmer, die Motion zu unterstützen; ich danke Ihnen herzlich.