Paganini Nicolò · Nationalrat · 2024-04-15
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-04-15
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates hat die vorliegende parlamentarische Initiative Wettstein an ihrer Sitzung vom[NB]11.[NB]Januar dieses Jahres vorberaten bzw. vorgeprüft. Eine Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.
Um was geht es? Der Initiant möchte das Parlamentsgesetz in Artikel 141 Absatz 2 so ergänzen, dass Botschaften zum Erlass oder zur Änderung von rechtsetzenden Bestimmungen unter dem Titel "Auswirkungen" zusätzlich zu den bisher nachzuweisenden Bestimmungen das Ergebnis einer Gesundheitsfolgenabschätzung enthalten müssen. Der Initiant machte in der Kommission unter anderem geltend, dass die menschliche Gesundheit zu rund 60 Prozent von Entscheidungen abhänge, die ausserhalb des Gesundheitswesens getroffen würden. Ausserdem sei das Anliegen im September 2012 im Rahmen des Präventionsgesetzes nur deshalb gescheitert, weil sich im Ständerat keine Mehrheit für die Lösung der Ausgabenbremse gefunden habe. Der Initiant und die Sprecherin der Minderheit haben Ihnen Weiteres über die Beweggründe der Befürworter berichtet.
Für die Mehrheit der SPK-N besteht in dieser Sache kein Handlungsbedarf. Selbstverständlich blieb unbestritten, dass in den Botschaften zu neuen Bundesgesetzen die positiven und negativen Auswirkungen der entsprechenden Erlasse [PAGE 656] auf die Gesundheit darzustellen sind. Diese Prüfung der Folgen für die Gesundheit erfolgt aber bereits heute. Gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes müssen die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen in der Botschaft erläutert werden, soweit substanzielle Aussagen dazu möglich sind. Hierzu gehören auch die gesundheitlichen und sozialen Folgen. Das Anliegen des Initianten ist in materieller Hinsicht mit der aktuellen Gesetzgebung also bereits erfüllt.
Darüber hinaus trägt die Regulierungsfolgenabschätzung auch den ökologischen und sozialen Auswirkungen einer Vorlage Rechnung, was bedeutet, dass die Folgen für die Gesundheit bereits evaluiert werden. Als konkreter Tatbeweis wurde in der Kommission die Botschaft des Bundesrates zur Vorlage 22.085, der Revision des Umweltschutzgesetzes, angeführt. Es geht dort unter anderem um Lärm und um die Sanierung von kontaminierten Kinderspielplätzen; Sie kennen diese Vorlage. In dieser Botschaft finden Sie den Ausdruck "Gesundheit" insgesamt vierzigmal. Es kann also keine Rede davon sein, dass das sehr wichtige Thema Gesundheit in jenen Botschaften, in denen es relevant ist, stiefmütterlich behandelt würde.
Sowohl den Staatspolitischen Kommissionen wie auch den Räten wurden in der Vergangenheit immer wieder Anträge zur Ausweitung des Katalogs von Artikel 141 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes unterbreitet. Da die Liste im Gesetz nicht abschliessend ist und eine Generalklausel enthält, ist es aus Sicht der Mehrheit der Kommission weder notwendig noch zweckmässig, jedes einzelne Interesse ausdrücklich aufzulisten. Das gilt auch für den vorliegenden Fall.[NB]Schliesslich[NB]befürchtet die Mehrheit auch, dass die Umsetzung der parlamentarischen Initiative auf der Soll-Seite zu grösserem Verwaltungsaufwand, mehr Bundespersonal sowie langsameren und komplizierteren Gesetzgebungsverfahren führen würde, dies alles, ohne dass auf der Haben-Seite gegenüber dem heutigen Zustand ein echter Mehrwert entstehen würde.
Die Kommission beantragt Ihnen aus den vorgenannten Gründen mit 15 zu 10 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.