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Bally Maya · Nationalrat · 2024-04-16

Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-04-16

Wortprotokoll

Ich werde mich im Folgenden im Namen der Mitte-Fraktion auf die Themen in den Artikeln 12 bis 14 der vorliegenden Legislaturplanung fokussieren. Als Erstes möchte ich auf Artikel 12 Ziffer 57 eingehen; mein Vorredner hat soeben darüber berichtet. Die grosse Mehrheit der Mitte-Fraktion ist zwar für die Ablehnung dieses Minderheitsantrages, aber ich möchte betonen, dass die Mitte-Fraktion nicht die Position vertritt, alles sei bereits in bester Ordnung. Wir sind uns bewusst, dass dem nicht so ist. Die grosse Mehrheit unserer Fraktion ist aber der Meinung, dass Ergänzungen und Präzisierungen bei der Beratung des Gesetzes diskutiert werden können und müssen.

Bei den Minderheitsanträgen zu den Ziffern 58bis, 58ter und 58quater folgen wir jeweils der Begründung des Bundesrates. Wir glauben, dass den Anliegen bereits genügend Rechnung getragen wird und dass der Bericht des Bundesrates zur Zwischenbilanz der Lohngleichheitsanalysen im Jahr 2025 abgewartet werden kann.

Zu Artikel 13 hole ich nun gerne etwas aus. Die Mitte-Fraktion ist sehr erfreut, dass die Kommission unserem Antrag, eine Botschaft zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare bei der AHV zu verabschieden, gefolgt ist. Diese Plafonierung auf 150 Prozent wurde zu einer Zeit eingeführt, als es lediglich verheirateten Paaren erlaubt war, in einem Haushalt zusammenzuleben. Das Konkubinatsverbot wurde, je nach Kanton, zwischen 1972 und 1995 aufgehoben. Das heisst, dass es dieses Verbot zum Glück seit mindestens 29 Jahren nicht mehr gibt. Das Argument, dass die Lebenskosten für zwei, die zusammenleben, pro Person im Verhältnis tiefer sind, gilt heute nicht nur für verheiratete Paare, sondern für alle Menschen, die in einem Haushalt, in einer Wirtschaftsgemeinschaft zusammenleben. Demzufolge ist es nicht mehr opportun, dass nur Verheiratete eine geringere AHV-Rente bekommen. Die Mitte-Fraktion findet, dass das einfach nicht geht.

Es verwundert tatsächlich, dass überhaupt Opposition gegen dieses Vorhaben ergriffen wird. Aus unserer Sicht gibt es objektiv gesehen keine wirklichen Gründe für die Ungleichbehandlung. Wir zählen darauf und hoffen natürlich, dass auch heute im Plenum der Gerechtigkeitssinn obsiegen und der Nationalrat der Mehrheit der Kommission folgen wird. Es muss eine Lösung zur Beseitigung dieser Ungleichheit gefunden werden.

Bei der Sicherung einer guten Altersvorsorge für alle braucht es aus Sicht der Mitte-Fraktion ebenfalls Ergänzungen. Darum haben wir in der Kommission einen entsprechenden Antrag gestellt. Die aktuellen Bestrebungen sind aus unserer Sicht nach wie vor zu eng gefasst und tragen der aktuellen Realität noch zu wenig Rechnung.

Unsere Arbeitswelt ändert sich rasant. Wir müssen diese neuen Lebensrealitäten in unserer Altersvorsorge abbilden und berücksichtigen und können somit die Lösungsansätze entsprechend weiter fassen. Es ist zu begrüssen, dass der Bundesrat aufgrund des Postulates Rechsteiner Thomas die Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule analysieren wird und dass mögliche Lösungsansätze gesucht werden. Es ist aber eine Realität, dass es vermehrt hybride Anstellungen gibt. Das heisst, dass immer mehr Menschen teilweise selbstständig und teilweise angestellt sind. Unsere zweite Säule muss flexibler ausgestaltet werden. Auch hier hoffen wir natürlich, dass im Rat, wie bereits in der Kommission, eine Mehrheit für die von der Mitte-Fraktion eingebrachten Ergänzungen stimmen wird.

Die gleiche Thematik betrifft auch der Antrag zur Verabschiedung eines Sozialschutzsystems, das auf die vielfältigen Arbeitssituationen von Kulturschaffenden ausgelegt ist. Darum hat die Mitte-Fraktion in der Kommission diesem Antrag zugestimmt und wird das auch heute tun.

Was den Antrag für die Prüfung einer Entflechtung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung vom regulären Bundeshaushalt sowie die Prüfung alternativer Finanzierungsquellen angeht, steht die Mitte-Fraktion auf der Seite der Minderheit. Wir sind dezidiert der Meinung, dass eine solche Prüfung stattfinden muss. Es ist einfach eine Realität, dass wir zwischen 2030 und 2050 aufgrund der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge und der gestiegenen Lebenserwartung sowie neu natürlich auch aufgrund der[NB]13.[NB]AHV-Rente einen massiv erhöhten Finanzierungsbedarf haben. Daran ändert sich auch nichts, wenn wir den Kopf in den Sand stecken. Darum müssen wir diesbezüglich weiterdenken und alternative Finanzierungsquellen zumindest prüfen. Der Bundesrat teilt uns mit, dass die Finanzierung und eine allfällige Entflechtung Gegenstand der nächsten Reform sind und somit bis Ende 2026 in einer Botschaft thematisiert werden. Das ist sehr positiv. Nur werden mögliche alternative Finanzierungsquellen nicht erwähnt. Darum bitte ich Sie im Namen der Mitte-Fraktion, dieser Ergänzung und damit dem Minderheitsantrag Mettler zuzustimmen.

Gerne sage ich auch noch ein paar Worte zum Ergänzungsantrag der Kommissionsmehrheit zur Verabschiedung einer [PAGE 682] Botschaft zur Einführung eines Obligatoriums bei der Krankentaggeldversicherung. Dass bereits mehrere Vorstösse zu einem Obligatorium in Arbeit sind, zeigt klar auf, dass Bedarf dafür besteht. Aus diesem Grund scheint es uns auch legitim, in der Legislaturplanung diese Ergänzung vorzunehmen. Die Realität zeigt, dass es für viele KMU aufgrund ihres Risikoprofils immer schwieriger wird, eine solche Versicherung abzuschliessen, auch wenn sie das tun möchten. Diese Situation hat sich nach der Corona-Pandemie noch zugespitzt. Bei einer flächendeckenden Lösung könnte das Risiko auf viele Schultern verteilt werden. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass Abklärungsaufträge aus dem Ständerat kein Grund sind, das Anliegen nicht in der Legislaturplanung festzuhalten. Bitte folgen Sie der Mehrheit der Kommission.

Was die Ergänzungen zu Artikel 14 anbelangt, wird die Mitte-Fraktion immer der Mehrheit folgen und bittet Sie, dies auch zu tun. Es ist aus Sicht der Mitte-Fraktion zwingend, wie Sie unschwer nachvollziehen können, dass wir im Legislaturprogramm explizit die Umsetzung wirksamer Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen festhalten. Sie konnten in den letzten Wochen viele Berichte lesen, welche aufzeigen, wie viel Bedarf an Optimierung besteht. Der Bundesrat sagt, dass er mit uns einiggeht, dass es weitere Massnahmen braucht und er das Thema weiterhin aktiv angeht. Warum er dies nicht so im Legislaturprogramm festhalten will, bleibt daher ein Geheimnis. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass wir die Sorgen der Bevölkerung wahrnehmen und ernst nehmen müssen. Sie hofft auch im Rat auf eine Mehrheit.

Ebenso wichtig scheint uns der Tarif für ambulante ärztliche Leistungen. Er ist überfällig. Es ist wichtig, dass die Verhandlungen dazu abgeschlossen werden und der neue Tarif in dieser Legislatur in Kraft tritt. Wir stimmen auch diesen Ergänzungen gerne zu.

Ich danke Ihnen bestens für die Aufmerksamkeit und für Ihr Abstimmungsverhalten in unserem Sinne.