AB 337740
Giacometti Anna · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-04-16
Wortprotokoll
Auch in Block 2 habe ich die Berichterstattung mit Kollegin Estelle Revaz aufgeteilt. Ich beginne mit Artikel 10 auf Seite 14 der deutschen Fahne. In Block 2 geht es um den nationalen und generationengerechten Zusammenhalt.
Bei Artikel 10 Ziel 9 beantragt die Minderheit Nordmann, den Titel so zu ergänzen, dass zur Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotenzials auch das Potenzial von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Personen mit Status S berücksichtigt wird. Da im Rahmen der Ziele nur strategisch-politische Stossrichtungen festgelegt werden und dieser Antrag zu sehr ins Detail geht, hat Ihre Kommission den Antrag mit 12 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Wir bleiben bei Artikel 10. Mit der neuen Massnahme gemäss Ziffer 54bis, welche in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen angenommen wurde, will man die Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung überführen. Die Minderheit Wyssmann möchte dem Bundesrat folgen und die neue Massnahme streichen.
Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat Ihre Kommission in Artikel 10 Ziffer 54ter eine weitere Massnahme beschlossen, und zwar die Verabschiedung einer nationalen Strategie für Weiterbildung und Berufsbildung sowie Nachholbildung, um den Einstieg bzw. die Rückkehr ins Arbeitsleben zu fördern. Die Minderheit von Falkenstein beantragt Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und diese zusätzliche Massnahme zu streichen.
Mit Artikel 10 Ziffer 54quater beantragt die Minderheit Gysin Greta eine neue Massnahme, und zwar die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen vom 28.[NB]September 1956. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat hat im Januar dieses Jahres die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes eröffnet.
In Artikel 11 hat Ihre Kommission zwei neue Massnahmen zur Erreichung von Ziel 10 beschlossen. Bei der ersten, Ziffer 56bis, geht es um die Überprüfung der SRG-Konzession. Diese Massnahme wurde mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Mit Ziffer 56ter beantragt Ihre Kommission die Festlegung der Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030. Der Antrag für diese neue Massnahme wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Bei diesen zwei Massnahmen liegen keine Minderheitsanträge vor. Der Bundesrat hält aber an seinem Entwurf fest und verlangt eine Abstimmung über diese zwei neuen Massnahmen.
Mit Artikel 11a beantragt die Minderheit Brizzi das neue Ziel 10a: "Die Schweiz schafft Rahmenbedingungen für ein vielfältiges Mediensystem mit qualitativem Journalismus und stärkt den medialen Service public in allen Landessprachen". Zur Erreichung dieses neuen Ziels beantragt die Minderheit Brizzi in Ziffer 56quater eine neue Massnahme, die einen Grundsatzentscheid zu einer Neukonzeption der Medienpolitik fordert. Dieser Antrag wurde in Ihrer Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Bundesrat hat bereits eine Auslegeordnung für eine zukunftsgerichtete Medienförderung vorgenommen, und das Parlament hat mehreren parlamentarischen Initiativen zur Stärkung der Medienvielfalt Folge gegeben. Erst wenn die Ergebnisse der Vernehmlassungen zu den geplanten Massnahmen vorliegen, kann man über weitere Schritte entscheiden.
In Artikel 12 will die Minderheit Alijaj Ziffer 57 präzisieren und verlangt, dass konkrete Massnahmen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verabschiedet werden. Der Bundesrat hat am 8.[NB]Dezember 2023 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes eröffnet. Die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung dieses Gesetzes ist Teil der Legislaturplanung, und die Vereinbarkeit mit der UNO-Behindertenrechtskonvention ist im Entwurf für die Vernehmlassung gewährleistet. Der Antrag Alijaj wurde in der Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Die Minderheit Gysin Greta schlägt in Artikel 12 eine neue Massnahme vor; es handelt sich um Ziffer 58bis. Sie verlangt die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 24.[NB]März 1995. Der Antrag Gysin Greta wurde in der Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat hat angekündigt, im Jahr 2025 eine Zwischenbilanz über die Wirksamkeit der Pflicht der Arbeitgebenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse zu ziehen. Anschliessend wird der Bundesrat entscheiden, ob bezüglich Lohngleichheit Gesetzgebungsbedarf besteht.
Ich komme zu Artikel 12 Ziffer 58ter: Die Minderheit Gysin Greta beantragt die Verabschiedung der Botschaft zur Einführung eines Elternurlaubs. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat wird im Verlaufe des Jahres 2024 im Rahmen der Erfüllung des Postulates 21.3961 der SGK-N, "Volkswirtschaftliches Gesamtmodell (Kosten/Nutzen) von Elternzeitmodellen", einen Bericht präsentieren, in dem er auf die Frage nach dem Verhältnis von Kosten und Nutzen eingehen wird.
Ich komme zu Artikel 12 Ziffer 58quater: Die Minderheit Revaz beantragt die Verabschiedung der Rechtsgrundlagen zur Sanktionierung unerklärter Lohnunterschiede. Der Antrag Revaz wurde in Ihrer Kommission mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Der bereits erwähnte Abschlussbericht des Bundesrates zur Zwischenbilanz über die Wirksamkeit der Pflicht zu einer Lohngleichheitsanalyse wird die Grundlage für den Entscheid sein, ob bezüglich Lohngleichheit weiterer Gesetzgebungsbedarf besteht oder nicht.