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Reimann Lukas · Nationalrat · 2024-04-16

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-04-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Artikel 13 Ziffer 64bis die Minderheit zu unterstützen. Es ist eine grosse und starke Minderheit. Es geht hier um das Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung. Wir haben in diesem Rat oft darüber gestritten. Es wurde eigentlich immer abgelehnt, bis auf ein einziges Mal, und dieses eine Mal wurde es mit 92 zu 85 Stimmen angenommen; die entsprechende Motion ist derzeit in der SGK des Ständerates hängig. Entsprechend gehört es systematisch gesehen nicht in die Legislaturplanung hinein, sondern ist jetzt Gegenstand der Beratung.

Es ist nicht nur aus systematischen, sondern auch aus inhaltlichen Gründen abzulehnen. Obligatorien sind keine Erfolgsgeschichte der Schweizer Politik. Die heutige Regelung, die vor allem auf sozialpartnerschaftlichen Lösungen beruht, ist einer weiteren Zwangslösung vorzuziehen. Auch ohne eine obligatorische Versicherung wird der Erwerbsausfall bei vorübergehender Krankheit weitgehend durch Taggeldversicherungen abgedeckt. Für einen Grossteil der Erwerbstätigen ist mittels einer fakultativen Versicherung ein ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet. Der Erwerbsausfall bei Krankheit kann nach dem KVG und auch nach dem VVG freiwillig versichert werden. Der überwiegende Teil der Erwerbstätigen ist dadurch abgedeckt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Arbeitgeber selber an einer Versicherungslösung sehr interessiert sind. Denn ohne Erwerbsausfallversicherung kann die Lohnfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber sehr teuer werden, speziell wenn langjährige, gut verdienende Angestellte aus gesundheitlichen Gründen während langer Zeit nicht arbeiten können. Es bleibt also dabei: Auch ohne obligatorische Versicherung ist der Erwerbsausfall durch Taggeldversicherungen weitgehend abgedeckt.