Munz Martina · Nationalrat · 2024-04-16
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-04-16
Wortprotokoll
Meine Motion will die Meldevorschriften für Pferde und Esel in der Tierseuchenverordnung so anpassen, dass beim Zu- und Abgang die gleichen Meldevorschriften einzuhalten sind wie bei den Klauentieren. Auch die Einzeltiererfassung bei den Schweinen soll geprüft werden.
Bei Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen muss gemäss der Tierseuchengesetzgebung jeder Zu- und Abgang innert drei Tagen durch die Tierhalterin oder den Tierhalter an die Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden. Einzig bei den Equiden besteht eine Ausnahme. Pferde oder Esel müssen erst nach dreissig Tagen gemeldet werden. Dies gilt auch für importierte Pferde, die weniger als 30 Tage in der Schweiz bleiben, oder exportierte Pferde, die weniger als 30 Tage im Ausland sind. Mit dieser grossen Zeitspanne ist die Rückverfolgbarkeit des Tierverkehrs von Pferden nicht mehr gegeben. Steht ein Pferd also weniger als 30 Tage in einer anderen Tierhaltung, so erfolgt keine Meldung. Das ist aus seuchenpolizeilichen Gründen problematisch und bietet ein nicht zu unterschätzendes Potenzial für Missbräuche und auch für Wirtschaftsdelikte.
Als weitere Besonderheit sind bei den pferdeartigen Tieren die Eigentümerinnen und nicht die Tierhalter für die Meldungen des Zu- und Abganges sowie des Eigentumswechsels an die von der Identitas AG betriebenen Tierverkehrsdatenbank zuständig. Dies ist deshalb besonders störend, weil Pferde oft nicht vom Pferdebesitzer betreut werden. Macht dieser keine korrekte Meldung, so hat der Tierhalter oder die Tierhalterin Fehler in seinem oder ihrem Tierbestand. Ohne Mitwirkung des Eigentümers können diese Fehler nicht bereinigt werden, obwohl die Tierhaltenden für die Einhaltung der seuchenpolizeilichen Vorschriften verantwortlich sind. Für eine verbesserte Rückverfolgbarkeit ist die Zuständigkeit für die Meldung von Pferden und Eseln an die Tierverkehrsdatenbank deshalb an die Tierhaltenden zu delegieren, wie dies bei den Klauentieren üblich ist.
Auch der Bundesrat erachtet die Angleichung der Meldevorschriften für Zu- und Abgänge bei Pferden an jene für Klauentiere als epidemiologisch sinnvoll und notwendig, auch wenn sie zu einer Mehrbelastung führt. Es ist für mich nicht ersichtlich, warum die Landwirtschaft, die den Mehraufwand für Rinder, Schafe und Ziegen auf sich nehmen muss, diesen Zusatzaufwand den Eigentümern von Sport- und Hobbypferden nicht zumuten will. Warum mein Vorstoss von der SVP, namentlich von einem Landwirtschaftsvertreter, bekämpft wird, obwohl das Fehlen der Rückverfolgbarkeit schwerwiegende epidemiologische Folgen haben kann, ist für mich schleierhaft.
Weiter will mein Vorstoss, dass die Einzeltiererfassung von Schweinen geprüft wird. Heute werden bei der Gattung der Schweine nur Gruppen angemeldet. Aus Sicht des Tierschutzes und aus seuchenpolizeilicher Sicht ist das ungenügend. Daher gibt es in der Branche Bestrebungen, eine [PAGE 719] Einzeltierrückverfolgung umzusetzen. Damit kein Parallelsystem entsteht, wäre eine Einzeltiererfassung und damit eine Rückverfolgbarkeit durch die Identitas AG sinnvoll.
Seit Januar 2024 läuft ein Pilotprojekt zur Einführung der Einzeltierkennzeichnung von Schweinen mittels elektronischer Ohrmarken. Der Vorstoss hat also schon Auswirkungen gezeigt. Dieses Pilotprojekt soll technische und finanzielle Fragen im Hinblick auf eine allfällige spätere Einführung der Einzeltierrückverfolgbarkeit bei Schweinen klären. Bezüglich der Schweine rennt die Motion also offene Türen ein. Bei Equiden hingegen besteht Handlungsbedarf.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.