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Glarner Andreas · Nationalrat · 2024-04-17

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-04-17

Wortprotokoll

Ich beginne mit der "NZZ", die in ihrem Artikel vom 23.[NB]Dezember 2023 schreibt: "Noch ist unklar, inwieweit das geplante Abkommen den WHO-Mitgliedstaaten konkrete Pflichten auferlegen wird, die sie umsetzen müssen. Zu Beginn wurde der Pakt explizit als rechtlich verbindlich [...] bezeichnet. Inzwischen heisst es, dass eventuell nur einzelne Punkte verpflichtend seien und andere nicht."

Durch den neuen Pandemievertrag und die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften sollen und können also die Einflussmöglichkeiten der WHO zulasten der Staaten massiv erweitert werden. Bereits eine potenzielle, also eine mögliche, aber nicht gesicherte gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite soll ausreichen, um den Generaldirektor zur Feststellung einer internationalen Gesundheitsnotlage zu ermächtigen. Dazu ist eine Einigung mit den Vertragsstaaten nicht mehr erforderlich, und überdies braucht der Generaldirektor den Rat des von ihm selber eingesetzten Notfallausschusses auch nicht zu befolgen, sondern er kann sich darüber hinwegsetzen. Das hat er der Welt bei der Ausrufung des internationalen Gesundheitsnotstands anlässlich der Affenpocken am 23.[NB]Juli 2022 eindrücklich demonstriert.

Entsprechende Kontrollmechanismen fehlen also gänzlich, ebenso ein wirksamer Schutz unserer Grundrechte und unserer Verfassung. Besonders gravierend ist, dass sich die Staaten mit diesen Verträgen verpflichten, sogenannte - nach Ansicht der WHO - falsche und irreführende Informationen bei Gesundheitsrisiken zu bekämpfen. Dies stellt einen eklatanten Verstoss gegen die verfassungsmässig gewährleistete Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit und gegen die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Die WHO erhielte also durchgreifende Möglichkeiten, das zu zensieren, was sie als Fehlinformation oder Desinformation betrachtet. Bis heute liegt keine Verlautbarung des Bundesrates vor, die sich mit diesem geplanten Machtausbau der WHO und den entstehenden Gefahren für die Schweiz und ihre Bevölkerung kritisch auseinandersetzt.

Eine solche Machtkonzentration, insbesondere ohne Kontrollmöglichkeit, widerspricht einer freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung und ist für die Schweiz deshalb unannehmbar. Es handelt sich hier um eine massive, einschneidende Änderung des Charakters der WHO von einer beratenden Organisation, welche Empfehlungen ausspricht, zu einem Leitungsorgan, dessen Vorgaben rechtlich bindend wären. Ich wiederhole und betone: Unsere Grundrechte und unsere Menschenrechte würden aufgehoben werden können. Gesundheitsrelevante Informationen und Wissenschaftler, deren Meinung von der WHO abweicht, würden weltweit zensiert werden können. Im Falle eines potenziellen Gesundheitsnotstands der WHO könnten dieser weitreichende Befugnisse auf unbestimmte Zeit übertragen werden.

Die Ausweitung des Geltungsbereichs der internationalen Gesundheitsvorschriften auf Szenarien, die nur das Potenzial haben, die öffentliche Gesundheit zu beeinträchtigen, kommt für uns nicht infrage. Die Empfehlungen der WHO wären für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Weiter würden sich die [PAGE 746] Mitgliedstaaten dazu verpflichten müssen, die WHO als führende, koordinierende Behörde für Fragen der internationalen öffentlichen Gesundheit anzuerkennen und die diesbezüglichen Empfehlungen der WHO zu befolgen.

Nach und nach kommen Tatsachen ans Licht, die auch den hartgesottensten Pandemiefans Rätsel aufgeben müssen, so z.[NB]B. die RKI-Files, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass die Heraufstufung des Risikos willkürlich und ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage durch eine einzelne Person verfügt worden war. Wir sind also gut beraten, wenn wir den Bundesrat mit dieser Motion auffordern, diesen Vertrag dem Parlament, also uns, zur Genehmigung zu unterbreiten. Bei einem derart wichtigen, einschneidenden Regelwerk muss das Parlament das letzte Wort haben.