Müller Leo · Nationalrat · 2024-04-17
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-04-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, meine Motion 22.3728 zu unterstützen. Es geht darin um eine Frage, die für Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe, aber auch für das Wohl der Tiere sehr wichtig ist. Das mag etwas speziell tönen, ist aber so. Diese Betriebe sind bei einem Ausbruch von Seuchen wie der Afrikanischen Schweinepest sehr stark gefordert. Sollten Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe geschlossen werden, so würden die Tiere, die angeliefert werden, zurückgestaut. Es wäre also ein Problem, wenn diese Betriebe geschlossen würden, es gäbe eine grosse Einschränkung.
Diese Betriebe müssen in solchen Fällen über eine gewisse Zeit geschlossen werden, da sie gereinigt, desinfiziert und neu aufbereitet werden müssen. Das kann zu einer existenziellen Frage werden. Wir haben zwar einige Grossbetriebe [PAGE 754] und somit ein Klumpenrisiko, aber nicht nur: Sehr viele kleine Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe wären davon ebenfalls betroffen. Insbesondere ist die Gefahr gross, dass bei der heutigen hohen Zahl an Tieranlieferungen an die Schlachtbetriebe ein Tierrückstau entstände und dass so das Tierwohl gefährdet wäre. Schäden an Tieren werden zwar vergütet, nicht aber die Ertragsausfälle für Betriebsunterbrüche. Das ist eine Lücke, die es zu schliessen gilt.
Argumentiert wird, dass dies bei anderen Betrieben auch nicht der Fall sei. Die Situation bei Tieren ist aber anders. Bei anderen Betrieben, wie Getreideverarbeitungsbetrieben, Milchverarbeitungsbetrieben usw., werden nicht lebende Tiere verarbeitet, sondern Produkte, die zur Verarbeitung zurückgestellt oder allenfalls entsorgt werden können. Bei den Tieren ist das nicht möglich, weshalb Schlachtverarbeitungsbetriebe anders zu behandeln sind.
Es ist anerkannt, dass der Ausbruch einer landesweiten Tierseuche mit hoher Sterblichkeit der betroffenen Tiere ein gesellschaftliches Risiko darstellt. Dies erklärt auch, weshalb für den Fleischsektor, gerade auch angesichts der aktuellen Bedrohungslage, im Unterschied zu den übrigen Lebensmittelbranchen eine spezielle Entschädigungslösung gesucht werden muss. Zudem ist festzuhalten, dass bei der heutigen Struktur der Schlachtbetriebe ein hohes Klumpenrisiko besteht. Aufgrund dieses Klumpenrisikos besteht die Gefahr, dass nicht alle Tiere geschlachtet werden können und dass es, wie bereits erwähnt, zu einem Tierrückstau kommt. Damit wäre auch die Versorgungssicherheit in der Schweiz gefährdet.
Deshalb ist alles daranzusetzen, dass das nicht eintrifft. Das Problem ist lösbar. Es kann mit einer subsidiären Entschädigung geregelt werden: Dies wäre mit nicht zweckgebundenen und de facto von der Fleischbranche bereits vorfinanzierten Einnahmen, z.[NB]B. aus der Versteigerung von Teilzollkontingenten bei der Fleischeinfuhr, möglich. Somit wäre die Finanzierung gesichert. Der Bundesrat hat zwar in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass man solche Schäden versichern könne. Das ist aber eben nicht der Fall, weil das Risiko hoch ist bzw. solche Versicherungslösungen sehr teuer sind. Deshalb ist hier eine subsidiäre Entschädigungslösung anzustreben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Motion unterstützen.