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Rüegger Monika · Nationalrat · 2024-04-17

Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-04-17

Wortprotokoll

Wir kennen das Verbandsbeschwerderecht für Organisationen im Bereich des Umweltschutzes und im Bereich des Natur- und Heimatschutzes. Projekte, die unter dieses Verbandsbeschwerderecht fallen, kommen jedem von Ihnen sofort in den Sinn. Als Bergbewohnerin kenne ich die mühsamen Einsprachen bei Seilbahn- und Skiliftprojekten, Wasserkraftprojekten, neu auch bei alpinen Solaranlagen und Windrädern, bei Waldstrassen, Bauten im Wald, Projekten im Gewässerraum, beim Hochwasserschutz oder bei Einzonungen von Bauland. Wenn es um Bauten in Bauzonen geht, denkt man sofort an historische Bauten oder an Bauten, die unter Denkmalschutz stehen, die unter das Verbandsbeschwerderecht fallen.

Ob sie WWF, Pro Natura oder Schweizer Heimatschutz heissen, ganze 29 Organisationen können bei Projekten ihre Interessen mit Beschwerden kundtun. Soweit es die Natur betrifft, ist das insofern nachvollziehbar, als beim Umweltschutzgesetz das Verbandsbeschwerderecht auf Anlagen beschränkt wird, für welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung gebraucht wird. Hingegen sieht das Natur- und Heimatschutzgesetz keine Einschränkung für Einsprachen von Organisationen vor, die sich dem Naturschutz, dem Heimatschutz, der Denkmalpflege oder verwandten Zielen widmen. Das heisst mit anderen Worten: Verbände können gegenüber Bauvorhaben von privaten Hausbesitzern eine Verbandsbeschwerde machen, obschon sie weder den Naturschutz noch den Heimatschutz betreffen.

Plant jemand, ein Haus zu bauen oder zu sanieren, wird sein Bauvorhaben geprüft und durch die kommunale Baubehörde bei Bauten innerhalb der Bauzone und durch die kantonale Baubehörde bei Bauprojekten ausserhalb der Bauzone bewilligt - natürlich immer unter Einhaltung der Baugesetze.

Zu Einsprachen berechtigt sind Direktbetroffene, meistens die lieben Nachbarn, wie das selbst in einem Schreiben von Pro Natura an uns Parlamentarier festgestellt wurde: "Das Problem für Private, die in der Bauzone eine Wohnbaute erstellen wollen, sind nicht die Umweltverbände, sondern vor allem private Einsprecher (Nachbarn)."

Somit kann man sagen, dass die Natur- und Heimatschutzorganisationen gut auf dieses Verbandsbeschwerderecht bei privaten Bauten verzichten können - wir haben es vorhin auch gehört, sie wissen nicht einmal, wie viele Bauten effektiv darunterfallen, die nicht 400 oder 250 Quadratmeter gross sind. Denn es ist überflüssig, und es ist doch etwas weit hergeholt, hier an diesem Verbandsbeschwerderecht festzuhalten.

Richtigerweise müsste das Verbandsbeschwerderecht bei Bauten innerhalb der Bauzone eigentlich ganz gestrichen werden, denn es ist eine unverhältnismässige Einmischung von Verbänden. Die SVP-Fraktion schliesst sich aber dem Kompromiss an, das Verbandsbeschwerderecht bei Wohnbauten mit weniger als 400 Quadratmetern Geschossfläche innerhalb der Bauzone einzuschränken, ausser bei Wohnbauten, die innerhalb bedeutender Ortsbilder, kultureller Stätten oder innerhalb von Biotopen stehen.

Ich äussere mich noch zu den Minderheiten. Wir lehnen die beiden Anträge der Minderheit Clivaz Christophe natürlich ab, die eine Beschwerdebefreiung nur bei Wohnbauten mit weniger als 250 Quadratmetern Geschossfläche möchte und das Beschwerderecht bei Wohnbauten in Bauzonen[NB]vorsehen[NB]will,[NB]die[NB]für eine Auszonung als geeignet erscheinen.

Die Minderheit Munz möchte keine Verbandsbeschwerdebefreiung bei Bauten, die dem Zweitwohnungsgesetz unterstellt sind. Gerade Zweitwohnungen sind im Ausbau eingeschränkt und oft in der Flächenausnützung unternutzt. Solchen Ferienhäusern, die innerhalb von Bauzonen stehen, noch das Verbandsbeschwerderecht aufzuerlegen, ist doch nicht nötig und nicht zielführend und wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber Nachbargebäuden mit Erstwohnungen, die nicht davon betroffen wären. Darum lehnen wir den Antrag der Minderheit Munz entschieden ab.

Es erübrigt sich, zu erwähnen, dass die SVP-Fraktion für Eintreten ist.