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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2024-04-17

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-04-17

Wortprotokoll

Mein Vorstoss hatte eine klare Grundidee, nämlich das Verbandsbeschwerderecht auf seinen ursprünglichen Sinn und Zweck zu reduzieren und zu verhindern, dass sich ein grosser, finanziell potenter Verband in kleine Projekte von einfachen Bürgerinnen und Bürgern, die einmal in ihrem Leben ein Haus bauen wollen, einmischt.

Meine ursprüngliche Idee war, Bauvorhaben von unter 600 Quadratmetern Bruttogeschossfläche hiervon zu befreien. Die Kommission hat jetzt hier eine neue Formulierung gefunden mit 400 Quadratmetern Geschossfläche, eine Reduzierung gegenüber meiner Initiative. Ich kann damit leben, weil der Grundzweck erfüllt wird. [PAGE 765]

Meine ursprüngliche Idee war eigentlich nichts anderes als eine Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes an die Umweltschutzgesetzgebung. Hier kennen wir diese Einschränkung, dass das Verbandsbeschwerderecht nicht in jedem Fall Anwendung findet. Die Anpassung, die wir heute hier machen, setzt eigentlich das Natur- und Heimatschutzgesetz in den Voraussetzungen dem Umweltschutzgesetz in den entsprechenden Bereichen gleich.

Es ist keine Revolution, und es wird auch nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ansonsten wären all diese Reaktionen, die wir in den letzten Tagen von den Betroffenen erhalten haben, überflüssig gewesen. Es ist nichts anderes als ein sachgerechter Schnitt, um den einfachen Menschen in diesem Land ein Problem vom Hals zu schaffen.

Die Mitte-Fraktion, das muss ich Ihnen nicht sagen, ist für Eintreten. Das Grundproblem ist klar: Es gibt immer wieder kleinere Projekte, die mitten in Bauzonen realisiert werden sollen, gegen die grosse Verbände einsprechen. Ich höre immer wieder von einer Statistik zu Urteilen. Ich kann Ihnen aber aus meiner Erfahrung - ich meine nicht den Fall in Naters, der heute im "Tages-Anzeiger" zitiert wurde, der übrigens erst erfolgt ist, nachdem meine Initiative eingereicht worden war - Beispiele nennen, warum diese Menschen dann ihre Bauprojekte abblasen: Sie gehen an eine Schlichtungssitzung und sehen sich einem grossen Verband gegenüber. Das heisst für diese Leute erstens Kosten: Geld, das sie nicht haben, wenn sie noch bauen wollen, und zweitens Zeitverzögerung: Zeit, die sie nicht aufwenden wollen, wenn sie ein Familienheim erstellen möchten. Beides führt dazu, dass diese Bauleute, diejenigen, die das Projekt realisieren wollen, das Projekt in diesem Moment fallenlassen. Der Traum stirbt, nicht weil sie nicht im Recht waren oder weil sie Recht falsch anwenden wollten, sondern weil sie weder Zeit noch Geld haben, einen solchen Prozess gegen einen grossen Verband zu führen.

Es ist eben nicht das Gleiche, wie wenn der Nachbar einspricht. Mit dem Nachbarn können Sie eine Einigung erzielen. Wenn die gelbe Farbe am Haus nicht gefällt, dann können Sie die schwarze nehmen. Aber diese Einigung können Sie mit grossen Verbänden, die andere Themen angreifen, eben nicht machen.

Darum sind eben auch die Minderheiten falsch. Eine weitere Reduktion - ich habe es gesagt, ursprünglich wären es als Idee 600 Quadratmeter gewesen - auf 250 Quadratmeter würde eine unnötige Reduktion darstellen, die man so nicht machen muss. Der Sprecher der Kommission, Kollege Paganini, hat gesagt, man habe hier einen Kompromiss geschlossen. Oder, wie er es so schön gesagt hat: Man hat einfach die Mitte gewählt.

Die zweite Minderheit ist jene von Herrn Clivaz, welche sich auf Zonen bezieht, die von Auszonung betroffen sein könnten. Ja, von Auszonung können fast alle Zonen betroffen sein. Das würde diese Forderung völlig obsolet machen.

Aber auch Frau Kollegin Munz liegt falsch: Es geht hier nicht um Bauten, die ausserhalb der Bauzone sind. Es geht hier nur um Bauten, die innerhalb der Bauzone sind. Das sagt der Gesetzestext deutlich und klar.

Was schliesslich die Zweitwohnungsgesetzgebung betrifft: Ja, warum sollte man einen spezifischen Bereich jetzt hier herausnehmen, wenn man eine klare, saubere Regelung hat, dass man nämlich bei Bauten unter 400 Quadratmetern Geschossfläche das Verbandsbeschwerderecht streicht, analog zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Umweltschutzgesetz?

Mit der vorliegenden Vorlage, welche die Kommission, wie ich finde, sehr gut ausgearbeitet hat, schaffen wir vielleicht keine Revolution. Aber wir helfen und schaffen für Menschen, die einmal im Leben ein Heim bauen, hier eine einfachere Möglichkeit. Und wir verhindern, dass grosse, finanzkräftige Verbände auf einfache, arme Leute losgehen.