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Munz Martina · Nationalrat · 2024-04-17

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-04-17

Wortprotokoll

Mit der Initiative schlägt man den Sack, meint aber den Esel. Beschwerdeberechtigte Organisationen können nur gegen Projekte Beschwerde einlegen, die die aktuelle Gesetzgebung verletzen. Eine Volksinitiative gegen das Verbandsbeschwerderecht wurde 2008 mit 66 Prozent Nein-Stimmen-Anteil abgelehnt. Die parlamentarische Initiative Bregy 19.409 verlangt nun, dass genau dieses Verbandsbeschwerderecht bei kleineren Einzelprojekten innerhalb der Bauzone eingeschränkt wird.

Die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts widerspricht aus Sicht der SP-Fraktion dem Entscheid der Stimmbevölkerung von 2008. Das Beschwerderecht ist eine wichtige Stütze des schweizerischen Rechtsstaates und sichert den Vollzug der Gesetze. Die Einschränkung würde insbesondere das Raumplanungsrecht schwächen. Die SP-Fraktion lehnt deshalb die parlamentarische Initiative Bregy in aller Deutlichkeit ab und unterstützt die Minderheit Masshardt auf Nichteintreten.

"Kein 'David gegen Goliath' beim Verbandsbeschwerderecht" suggeriert ungleich lange Spiesse von Privaten gegenüber Verbänden. Dies wird mit finanziellen Mitteln begründet. Der Geltungsbereich des Verbandsbeschwerderechts ist aber limitiert, seine Ausübung unterliegt strengen Vorschriften. Zur Verhinderung eines allfälligen Missbrauchs sind Vereinbarungen über finanzielle und andere Leistungen nicht zulässig. Die Einsprachen von Privaten gegen Bauprojekte sind hingegen keinen solchen Regelungen unterstellt. Die allermeisten Einsprachen stammen aber von Privatpersonen. Darüber gibt es leider keine Statistik - auch über die Geschossfläche nicht, Frau Rüegger.

Private handeln in der Regel aus Eigeninteresse und nicht im Interesse der Allgemeinheit. Oft haben sie nur die Verzögerung von Projekten im Auge. Es sind die Einsprachen von Privaten, die zu langen Verzögerungen von Bauprojekten im Baugebiet führen, und nicht die Verbandsbeschwerderechtsfälle. Deshalb schlägt die parlamentarische Initiative den Sack, meint aber den Esel. Der Initiativtext will das Privileg nur für "kleinere Einzelobjekte" einführen. Bei einer Geschossfläche von 400 Quadratmetern handelt es sich aber nicht um kleine Bauprojekte, sondern um grosse Villen oder um Mehrfamilienhäuser.

Das Verbandsbeschwerderecht leistet einen zentralen Beitrag zur korrekten Umsetzung des Umweltschutz- und Raumplanungsrechts. Es garantiert die Rechtssicherheit in der Schweiz. Beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen sind dem Umweltschutz- und Raumplanungsrecht verpflichtet und setzen sich als Anwältinnen des Natur- und Heimatschutzes dafür ein, dass nur rechtskonforme Projekte bewilligt werden.

Das Verbandsbeschwerderecht wird von den Verbänden sehr zurückhaltend und sorgfältig ausgeübt. Die Zahl der Verbandsbeschwerderechtsfälle ist gegenüber der Zahl privater Einsprachen gering, das bestätigt auch das BAFU. Die Erfolgsquote ist demgegenüber aber sehr hoch. In 83 Prozent der Fälle wurden die Beschwerden gutgeheissen oder teilweise gutgeheissen, oder es erfolgte eine Projektanpassung. Dies bedeutet, dass ohne das Verbandsbeschwerderecht gesetzeswidrige Projekte realisiert worden wären.

Mit der Gesetzesänderung würde die Einspracheflut also kaum abnehmen. Hingegen würde mit der Einschränkung des Beschwerderechts öffentlich dazu aufgerufen, bestehende Gesetze nicht einzuhalten - eine bedenkliche Botschaft der Legislativbehörde!

Die SP-Fraktion wird aus diesen Gründen nicht auf die Vorlage zur parlamentarischen Initiative Bregy eintreten.