Rösti Albert · Bundesrat · 2024-04-17
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-04-17
Wortprotokoll
Sie haben richtig vermutet, der Bundesrat möchte nicht auf das vom Motionär verlangte Höchstgeschwindigkeitsregime von 100 Kilometer pro[NB]Stunde[NB]eintreten und lehnt deshalb die Motion entsprechend ab.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit den Treibstoffverbrauch reduzieren würde. Er erachtet die vorliegende Motion aber nicht als zielführend. Das heute geltende Regime mit einer Maximalgeschwindigkeit von 120 Kilometer pro Stunde hat sich in Bezug auf den Verkehrsfluss ausserhalb von Stauzeiten bewährt. Zudem handelt es sich um eine vom Volk bestätigte allgemeine Höchstgeschwindigkeit.
Der Bundesrat lehnt die Motion auch vor dem Hintergrund der bereits bei anderen Motionen erwähnten Massnahmen im Strassenverkehr ab, den Verbrauch von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Sie kennen sie aus dem CO2-Gesetz: die tieferen CO2-Zielwerte für Neufahrzeuge, die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe oder der Bau von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge entlang der Nationalstrassen. [PAGE 776]
Die generelle Höchstgeschwindigkeit von 120 Kilometer pro Stunde ist zudem keine Mindestgeschwindigkeit; fahren mit tieferer Geschwindigkeit ist selbstverständlich erlaubt, wenn der gleichmässige Verkehrsfluss nicht gestört wird.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.