Rösti Albert · Bundesrat · 2024-04-17
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-04-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat bittet Sie, beide Motionen, eingereicht von Herrn Regazzi und jetzt vertreten von Herrn Roduit, abzulehnen, und zwar, weil er, wie Ihnen bekannt ist, die Jagdverordnung auf den 1.[NB]Dezember 2023, befristet für zwei Jahre, in Kraft gesetzt hat. Mit dieser Verordnung ist eine proaktive Regulierung der Wolfsbestände möglich, und zwar dort, wo der Wolf für Nutztiere oder den Menschen eine Gefahr darstellt und wo die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Wir sind der Meinung, dass diese Massnahmen ausreichen. Es ist natürlich richtig, dass der Vollzug - das wurde vorhin auch von Herrn Nicolet gefragt - letztlich durch die Kantone erfolgen muss. Die Kantone können bei uns Gesuche stellen, um Rudel zu entfernen.
Wir haben des Weiteren die Jagdverordnung für die Zeit ab[NB]1.[NB]Februar 2025, wenn also die befristete Verordnung abgelaufen sein wird, in die Vernehmlassung geschickt. In dieser Vernehmlassungsvorlage sind die gleichen Kriterien für eine proaktive Regulierung vorzufinden. Dazu kann aber noch weiterhin Stellung genommen werden.
Ich bitte Sie deshalb, wie gesagt, diese zusätzlichen Massnahmen abzulehnen, weil sie meist erfüllt sind, insbesondere aber auch, weil eine Ausscheidung von Zonen, in denen alle Tiere der betreffenden Art getötet werden dürfen, nicht oder kaum möglich ist. Insbesondere bei Arten wie dem Wolf, die grösste Räume beanspruchen und weit wandern, wäre ein Zonenkonzept kaum umsetzbar oder nur mit grösstem administrativem Aufwand zu vertreten. Ich denke, wenn wir jetzt das proaktive Regulierungskonzept anwenden und umsetzen, dann sollten wir den Schutz der Nutztiere und der Menschen gewährleisten können, bei gleichzeitiger Erhaltung der Art des Tieres, des Wolfes.
Deshalb bitte ich Sie, beide Motionen abzulehnen und jetzt einmal abzuwarten, was die Resultate in den nächsten Jahren sein werden.
Vielleicht noch eine Bemerkung: Man kann ja auch in den Zonen, die nicht schützbar sind, einen Wolf zum Abschuss freigeben, wenn mindestens sechs Tiere der Schaf- oder Ziegengattung geschädigt oder attackiert werden. Man hat hier also die nötigen Elemente beisammen.
[VS]