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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-04-17

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-04-17

Wortprotokoll

Die Motion fordert die Einführung eines Obligatoriums für den Einbau von Geräten zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Warmwassernebenkosten für alle Mehrfamilienhäuser, mit möglicher Untergrenze bezüglich der Wohneinheiten, also somit auch für Altbauten.

Nach Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung sind die Kantone für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, zuständig. Der Bund kann in diesem Bereich keine direkten Regelungen erlassen. Mit Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe c des Energiegesetzes werden die Kantone jedoch bereits heute aufgefordert, Vorschriften über die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu erlassen, allerdings, da haben Sie recht, bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude.

Die in der Motion vorgeschlagenen Bestimmungen entsprechen weitgehend der aktuellen Regelung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, den bekannten Muken. Eine Ausrüstungspflicht auch in den bestehenden Gebäuden haben bis 2023 bisher neun Kantone von den Muken übernommen und in ihre kantonalen Erlasse aufgenommen. Das ist aus Ihrer Sicht sicher zu wenig, aber doch ist schon einiges gelaufen, und die Kantone haben diese Empfehlung und auch die entsprechenden Grundlagen.

Wir möchten den Entscheid den Kantonen überlassen. Bereits viele der dem Bund zur Verfügung stehenden Instrumente wurden umgesetzt, um die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu verbessern, und die weitere Kompetenz für weitere Vorschriften liegt, wie gesagt, bei den Kantonen.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.