Jans Beat · Bundesrat · 2024-05-27
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-05-27
Wortprotokoll
Am 29.[NB]November 2023 hat der Bundesrat zum Gesetzentwurf zu dieser parlamentarischen Initiative Stellung genommen. Er unterstützt das Anliegen, die Opfer von häuslicher Gewalt im Ausländerrecht besser zu schützen. Zu den zwei Differenzen, die bei dieser Vorlage jetzt noch vorliegen, vertritt der Bundesrat folgende Haltung:
Bei der ersten Differenz, jener bei Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2, möchte der Ständerat Hinweise von auf häusliche Gewalt spezialisierten Fachstellen aus der Aufzählung streichen. Aus Sicht des Bundesrates ist es aber sinnvoll, dass diese Fachstellen in der nicht abschliessenden Aufzählung erwähnt werden; sie kennen ja die Situation der Betroffenen direkt und aus erster Hand. Bereits im geltenden Recht werden daher Hinweise und Auskünfte dieser Fachstellen in der entsprechenden Verordnung erwähnt. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte Ziffer 2 zwar beibehalten, aber etwas kürzen und vereinfachen; ihr Antrag entspricht dem Vernehmlassungsentwurf, ergänzt um den Zusatz "in der Regel mit öffentlicher Finanzierung". Die vorgeschlagene Vereinfachung dieses Artikels ist aus Sicht des Bundesrates sinnvoll. Die Begriffe "Bestätigung" und "Betreuung" sind breit gefasst. Unter "Betreuung" fällt beispielsweise nicht nur eine Übernachtungsmöglichkeit, sondern auch eine ambulante Beratung, und unter "Bestätigung" fallen auch Auskünfte und Berichte solcher spezialisierten Fachstellen. Der Bundesrat begrüsst deshalb den Antrag der Mehrheit.
Zur zweiten Differenz, zur Streichung von Artikel 50 Absatz 2bis: Hier geht es um die Frage, wie und wann die Integration von Opfern häuslicher Gewalt nach der Erteilung einer unabhängigen Bewilligung geprüft werden soll. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen hier, dem Ständerat zu folgen und diesen Absatz zu streichen. Der Bundesrat ist ebenfalls für Streichung. Er ist der Auffassung, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen genügen, um dem Anliegen Rechnung zu tragen.
La législation en vigueur prévoit que ces vérifications sont effectuées lors de la prolongation annuelle d'une autorisation.
Du fait de leur situation, les victimes de violences domestiques peuvent avoir de la difficulté à devenir rapidement indépendantes économiquement. L'acquisition des compétences linguistiques exigées peut également représenter un grand défi. C'est pourquoi les raisons personnelles majeures doivent déjà être prises en compte de manière appropriée lors de l'évaluation du degré d'intégration.
Ces dispositions d'exception sont connues des autorités migratoires cantonales, qui les appliquent comme il se doit.
Durch die Streichung von Absatz 2bis können auch Auslegungsprobleme beim geltenden Recht vermieden werden. Auch das ist ein Grund, warum der Bundesrat hier die Mehrheit unterstützt. Zudem ist damit auch sichergestellt, dass notwendige und zumutbare Integrationsmassnahmen durchgeführt werden können und die betroffene Person auch daran teilnehmen muss.
Sollte dieser Absatz gestrichen werden, ist der Bundesrat bereit, die nicht abschliessende Aufzählung in der Ausführungsverordnung zu ergänzen, wonach bei der Beurteilung der Integrationskriterien auch den negativen Folgen von häuslicher Gewalt oder Zwangsheirat angemessen Rechnung zu tragen ist.
Der Bundesrat unterstützt somit beide Mehrheitsanträge.