Jans Beat · Bundesrat · 2024-05-27
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-05-27
Wortprotokoll
Das Instrument der Migrationspartnerschaften hat sich seit seiner Einführung bewährt. Es ist unbestritten, dass eine umfassende Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten für eine erfolgreiche Migrationspolitik ausschlaggebend ist. Die Schweiz hat im Rahmen ihrer Migrationsaussenpolitik mit 66 Staaten Abkommen im Rückkehrbereich abgeschlossen, so viele wie kein anderer europäischer Staat. Mit acht dieser Staaten hat die Schweiz zudem eine Migrationspartnerschaft verhandelt, nämlich mit den vier Balkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo und Nordmazedonien sowie mit Tunesien, Nigeria, Sri Lanka und Georgien.
Kriterien für den Abschluss einer Migrationspartnerschaft sind unter anderem ein migrationspolitisches Interesse der Schweiz und die Bereitschaft des Partnerstaates, die Zusammenarbeit zu intensivieren. Da das erste Lemma der Motion abgelehnt wurde, werden wir uns nicht noch einmal mit den bestehenden Abkommen befassen. Ich möchte jedoch unser Engagement für die Fortsetzung der bestehenden Partnerschaften bekräftigen. Sie sind alle von Bedeutung für unsere bilateralen Beziehungen, und das Staatssekretariat für Migration (SEM) überprüft periodisch den Nutzen der bestehenden Migrationspartnerschaften. Sie sind nach wie vor im Interesse der Schweiz.
Die Schweiz prüft auch - das ist das zweite Lemma, das wir gerade diskutieren - den Abschluss weiterer Abkommen und Partnerschaften mit Schwerpunktländern, und zwar laufend. Die Voraussetzungen für eine Partnerschaft sind allerdings nicht immer gegeben. Eritrea zum Beispiel akzeptiert keine zwangsweise Rückkehr seiner Staatsangehörigen. Mit Algerien hat die Schweiz seit Längerem ein Rückübernahmeabkommen. Die Zusammenarbeit mit Algerien war in der Vergangenheit trotz des Abkommens manchmal schwierig, heute funktioniert sie. Die Stärkung des Dialogs in den Bereichen Migration, Rechtshilfe und polizeiliche Zusammenarbeit war hier ausschlaggebend. Es braucht aber für eine gute Zusammenarbeit nicht immer ein Rückübernahme- oder Migrationsabkommen. Der mit Marokko fortgeführte Dialog ist ein Beispiel für eine gute Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr ohne formelles Abkommen. Auch hier hat sich die Stärkung des Dialogs als wesentlich erwiesen. Im September letzten Jahres wurde ein regelmässiger und strukturierter Migrationsdialog lanciert.
Auch wenn aus den oben genannten Gründen derzeit nicht mit allen Schwerpunktländern Migrationspartnerschaften abgeschlossen werden können, teilt der Bundesrat das zweite Anliegen des Motionärs im Hinblick auf den Abschluss weiterer Migrationspartnerschaften. Dieser Auftrag ist uns durch Artikel 100 des Ausländer- und Integrationsgesetzes jedoch schon gesetzlich zugewiesen.
Da eine Umsetzung bereits erfolgt, beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.