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Jans Beat · Bundesrat · 2024-05-27

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-05-27

Wortprotokoll

Die Motion Rutz Gregor fordert den Bundesrat auf, die im letzten Jahr erfolgte Anpassung der Asylpraxis für afghanische Frauen und Mädchen rückgängig zu machen. Die mit der Vorprüfung der Motion beauftragte SPK-N lehnt die Motion ab. Sie reichte aber eine Kommissionsmotion ein. Diese soll sicherstellen, dass bei Asylgesuchen von Afghaninnen eine Einzelfallprüfung durchgeführt wird, dass bei Afghaninnen, die sich zuvor in einem Drittstaat aufgehalten haben, die Verfolgungssituation nach diesem Land beurteilt wird und dass Ehemänner, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz einreisen, einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden.

Wie Sie wissen, hat sich die Praxisänderung angesichts der Lage in Afghanistan aufgedrängt. Frauen und Mädchen haben heute in Afghanistan eine objektiv begründete Furcht, Opfer diskriminierender Gesetzgebung und religiös motivierter Verfolgung zu werden. Ein menschenwürdiges Leben ist für sie in Afghanistan nicht möglich, weshalb sie in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt werden. Diese Praxisänderung hat aber keineswegs einen Automatismus zur Folge. Ich kann Ihnen versichern, dass das SEM nach wie vor jedes Asylgesuch einer afghanischen Frau oder eines afghanischen Mädchens einzeln prüft. Stellt sich bei der Einzelfallprüfung heraus, dass die Afghanin nicht auf den Schutz in der Schweiz angewiesen ist, weil sie diesen Schutz in einem Drittstaat suchen kann, dann wird nach geltendem Recht auf ihr Asylgesuch in der Schweiz nicht eingetreten. [PAGE 807]

Von August 2023 bis April 2024 hat das SEM bei durchschnittlich 13,3 Prozent der Asylgesuche von Afghaninnen einen Nichteintretensentscheid erlassen, weil die Gesuchstellerinnen über einen Dublin-Staat oder einen sicheren Drittstaat in die Schweiz gereist waren. Sie sehen anhand dieser Quote: Bereits heute kann Sekundärmigration mithilfe des Mechanismus des Nichteintretensentscheides wirkungsvoll verhindert werden. Dennoch ist der Bundesrat damit einverstanden, die Schutzmöglichkeiten für afghanische Frauen im Drittstaat, in dem sie sich vor ihrer Einreise in die Schweiz zuletzt aufhielten, vertieft zu prüfen, dies natürlich unter Berücksichtigung der Flüchtlingskonvention.

Die Zahlen der letzten Monate zeigen, dass auch die von einigen Seiten befürchtete Sogwirkung ausgeblieben ist. Zwar ist die Zahl der neu eingereisten afghanischen Asylsuchenden im August und September angestiegen, dies ist jedoch nicht auf die Praxisanpassung, sondern auf die normalen saisonalen Schwankungen zurückzuführen. Ab Herbst sind die Zahlen kontinuierlich gesunken. Im letzten Monat verzeichnete das SEM nur noch 238 neue Gesuche von Afghanen und Afghaninnen.

Lassen Sie mich noch eine Zahl dazu anführen: In den Monaten Januar, Februar, März und April 2023 hatten wir insgesamt 1609 Asylgesuche neu eingereister afghanischer Staatsangehöriger. In denselben Monaten dieses Jahres waren es 1241 Asylgesuche. Das entspricht einem Rückgang von rund 20 Prozent. Eine Sogwirkung lässt sich nicht feststellen.

Ich komme noch zur Forderung nach einer Sicherheitsüberprüfung. Bereits heute wird bei allen afghanischen Personen ab 14 Jahren, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz einreisen, eine umfassende Sicherheitsprüfung durchgeführt. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass nur sehr wenige afghanische Männer im Rahmen des asylrechtlichen Familiennachzugs in die Schweiz einreisen. 2023 waren es lediglich sieben erwachsene Afghanen, 2024 waren es bis Ende April ebenfalls nur sieben erwachsene Afghanen.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion Rutz Gregor abzulehnen. Bei der Motion der SPK-N beantragt Ihnen der Bundesrat die Annahme von Buchstabe b. Hingegen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Buchstaben a und c abzulehnen, da die Forderungen nach einer Einzelfallprüfung und einer Sicherheitsüberprüfung bereits erfüllt sind.