Töngi Michael · Nationalrat · 2024-05-27
Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2024-05-27
Wortprotokoll
Bei den Ergänzungsleistungen werden die Mietkosten berücksichtigt, aber nur bis zu einem Maximalbetrag. Sie kennen das System. In diesem Saal wurde mehrmals darüber gesprochen, und insbesondere bei der letzten Revision wurde das ausführlich diskutiert. Bei diesem Maximalbetrag für die Miete sind auch die Akontozahlungen für die Heiz- und Nebenkosten mit inbegriffen. Das ist an sich ein einfacher Mechanismus, der eine gewisse Übersichtlichkeit und eben Einfachheit in diesem System bietet.
Dieses System der pauschalen Anrechnung der Akontozahlungen hat aber einen massiven Haken. Übersteigen die effektiv abgerechneten Nebenkosten die Akontozahlungen, so werden diese nicht gedeckt. Die EL-Bezügerin oder der EL-Bezüger muss dann diese Rechnung aus dem schmalen Budget der EL selber bezahlen. Dabei kann es sich tatsächlich um geringe Beträge handeln, aber es kann eben auch [PAGE 815] sein, dass es 1000 Franken oder mehr sind, die sich diese Person dann quasi von den knappen EL, die sie bekommt, absparen muss. Wenn dann die Energiepreise wie 2022 auf einen Schlag massiv ansteigen, dann macht diese Nachforderung eben einen sehr grossen Unterschied aus. Ob Sie in einer schlecht isolierten Wohnung für einen Liter Heizöl 80 Rappen oder Fr.[NB]1.60 bezahlen, macht einen sehr grossen Unterschied aus. Das können 1600 Franken pro Jahr sein. Dies ist ein sehr hoher Betrag. Eigentlich sollten die EL den Existenzbedarf abdecken; das machen sie aber in diesem Fall ganz eindeutig nicht.
Leider ist diese Art von Problemen oft nur dann interessant, wenn sie gerade akut ist. Wir hatten in diesem Parlament viele Vorstösse auf dem Tisch, als die Heizkosten oder die Energiekosten allgemein sehr stark stiegen. Wenn dann die Preise nicht mehr ansteigen oder sinken, so geht das Interesse wieder verloren. Die Aufmerksamkeit und die Erregung gehen dann offensichtlich zum nächsten Thema über. So verstehe ich mindestens den Meinungsumschwung der zuständigen Kommission. Zuerst hat sie den Vorstoss angenommen, jetzt lehnt sie ihn ab, obwohl sich in der Zwischenzeit gar nichts geändert hat, ausser dass die Schwesterkommission ihn abgelehnt hat. Aber ich glaube, wir diskutieren ja inhaltlich über Themen und nicht darüber, ob der Ständerat oder die Kommission etwas annimmt oder nicht.
Auch die Begründung für die Ablehnung ist einigermassen dürftig. So heisst es, die EL würden an die Lebenshaltungskosten angepasst, aber dabei wird vergessen, dass der Peak, der durch Heizkosten bei den Nebenkosten entstehen kann, nicht durch die allgemeinen Lebenshaltungskosten abgebildet wird. Diese bilden ja einfach die Teuerung ab und mehr nicht. Oder es wurde gesagt, man könne ja dann bei der Pro Senectute oder bei der Winterhilfe anklopfen. Ich möchte Sie fragen, ob es wirklich Ihr Ernst ist, dass man den EL-Bezügerinnen und -Bezügern sagt: Wenn ihr hohe Nachforderungen bei den Nebenkosten habt, dann geht doch zur Winterhilfe! Ich finde, die Winterhilfe macht eine exzellente Arbeit, aber für dieses Massengeschäft und für dieses Problem ist sie weiss Gott eigentlich nicht zuständig.
Dann steht noch im Bericht, gewisse Kantone und Gemeinden würden spezifische Zuschüsse für Heizkosten gewähren. Fragt man dann aber konkret nach, so merkt man, dass das bei dieser Argumentation häufig mit der Sozialhilfe verwechselt wird, weil dort tatsächlich die effektiven Kosten vergütet werden. Oder es ist ein sehr eingeschränkter Personenkreis, und längst nicht alle EL-Bezügerinnen und -Bezüger können von kommunalen Lösungen profitieren.
Ich möchte Sie wirklich bitten, diesen Vorstoss zu unterstützen. Ja, die Energiepreise sind wieder gesunken, aber Sie wissen nicht, wann der nächste Preisschub kommt. Ich habe mehrmals erlebt, dass die Preise abrupt stiegen: 2008, 2009 war das Problem zum Beispiel genau das gleiche, und in zwei, fünf oder zehn Jahren können die Preise wieder massivstens ansteigen. Ich finde, wir sind als Legislative dazu berufen, Probleme jetzt zu lösen und Themen anzugehen, die in ein, zwei oder fünf Jahren wieder ein Problem werden können. Wir sollten nicht warten, bis das Problem wieder kommt und man wieder ganz viele Vorstösse einreicht, die man nach zwei, drei Jahren nicht mehr berücksichtigt.