Weichelt Manuela · Nationalrat · 2024-05-27
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2024-05-27
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Töngi fordert, das Ergänzungsleistungsgesetz zu ändern, damit Nachforderungen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung durch die EL übernommen werden. Unter anderem aufgrund der aktuellen weltpolitischen Situation sind die Heizkosten stark angestiegen, und die Mieterinnen und Mieter erhalten von ihren Vermietenden hohe Nachforderungen. Vielen ist nicht bewusst, dass diese Nachforderungen heute nicht durch die EL gedeckt sind.
Bei der Berechnung der EL werden nur die Akontozahlungen berücksichtigt. Ist das logisch? Nein, das ist wirklich nicht logisch und führt zu einer Ungerechtigkeit. Vereinfacht gesagt: Werden die Akontozahlungen von den Vermietenden hoch angesetzt, eventuell zu hoch, übernimmt das die EL. Es muss bei der Schlussabrechnung nichts zurückbezahlt werden. Werden die Akontozahlungen von den Vermietenden zu tief angesetzt, bleiben Personen mit EL auf der Schlussabrechnung sitzen, und diese Nachforderungen müssen dann zum Beispiel am Essen abgespart werden.
Bis jetzt habe ich an unsere Bundesverfassung geglaubt, welche auch die Rechtsgleichheit beinhaltet.
Bei Pro Infirmis sind die bewilligten Anträge für die Unterstützung von Personen mit EL zu einer IV bei den Heiz- und Nebenkosten von 2022 bis 2023 um 215 Prozent angestiegen. Auch Pro Senectute stellte zwischen 2022 und 2023 deutlich mehr Gesuche für Personen mit EL zu einer AHV-Rente fest. Als Beispiel nehme ich den Kanton Aargau: Pro Senectute musste fast 550 Prozent mehr Geld auszahlen, und die Zahl der Gesuche stieg um 370 Prozent. Im Kanton Bern betrifft es vor allem die Region Biel mit Strompreisen zwischen 31 und 36 Rappen pro Kilowattstunde. Die Strompreise in der Schweiz reichen bekanntlich von unter 8 Rappen bis über 50 Rappen pro Kilowattstunde, auch diese Preise sind sehr ungleich.
Die Mittel für die bei den EL ungedeckten Nebenkosten sind eigentlich für einmalige Ausgaben gedacht und nicht für dauerhafte Zustände, nicht für wiederkehrende, periodische Zahlungen, wie das nun bei den Heizkosten der Fall sein wird. Bleiben die Energiekosten auf dem Niveau, wie wir es seit Februar 2022 kennen, so sind Mietende in schlecht isolierten Gebäuden mit Erhöhungen der Heizkosten von 1000 und mehr Franken konfrontiert, wenn ihre Vermietenden nicht zu einer Sanierung bereit sind oder eine solche nicht vornehmen können.
Die Problematik für EL-Beziehende hat sich mit der Erhöhung des Referenzzinssatzes noch verstärkt, da das Mietzinsmaximum häufig erreicht ist. Und wie Sie wissen, haben wir kaum mehr zahlbaren Wohnraum. Die allgemeine Anpassung der EL an die Teuerung im Herbst 2022 oder im Herbst 2023 fängt die Mehrkosten durch die Teuerung auf, aber die hohen Nachforderungen bei den Heizkosten sind damit nicht abgedeckt.
Sie haben sicher auch gelesen, was uns der Verband wirtschaftlich unabhängiger Alters- und Pflegeeinrichtungen Schweiz (Senesuisse) geschrieben hat. Auch sie machen darauf aufmerksam, dass eine solche Anpassung der EL im Bereich der Heizkosten nötig ist, aber nicht nur für EL-Beziehende in Mietwohnungen, sondern auch für EL-Beziehende in Altersinstitutionen. Damit auch bei ihnen die steigenden Kosten für Energie gedeckt sind, muss nebst dem Ergänzungsleistungsgesetz auch die jeweilige Obergrenze der Kantone für den Heimaufenthalt angepasst werden. Senesuisse, Pro Infirmis, Pro Senectute und weitere Organisationen haben direkt mit betroffenen Personen zu[NB]tun[NB]und[NB]bitten[NB]uns[NB]als[NB]Gesetzgeber um eine Gesetzesänderung. [PAGE 816]
Ich bitte Sie, die parlamentarische Initiative im Sinne unserer Bundesverfassung zu unterstützen. Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen.