Matter Thomas · Nationalrat · 2024-05-27
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-27
Wortprotokoll
Mit dieser parlamentarischen Initiative möchte ich das Geschäftsreglement des Nationalrates dahin gehend ergänzen, dass ein Parlamentarier während einer Legislatur kumuliert höchstens 32 parlamentarische Initiativen, Motionen und/oder Postulate einreichen darf. Nicht betroffen von dieser Beschränkung wären Fraktionsvorstösse, Anfragen, aktuelle Fragen in der Fragestunde und Interpellationen.
Das Problem des heutigen Ratsbetriebes ist Ihnen allen nur allzu bekannt. Wir belasten uns im Nationalrat während der Sessionen tage-, ja wochenlang mit dem Abtragen von parlamentarischen Vorstössen. Anders gesagt: Wir beschäftigen uns allzu oft mit uns selber. Das belastet die Bundesverwaltung, die für die Beantwortung der Vorstösse viel Zeit und viel Personal aufwenden muss. Es belastet aber auch die Staatskasse, und zwar in einem Mass, für das wir die Verantwortung nicht mehr länger tragen können. [PAGE 817]
Schon 2007 wurde unserem damaligen Kollegen Peter[NB]Spuhler, der Kostenwahrheit über die Vorstossflut verlangte, geantwortet: "Die Behandlung und Beantwortung eines Vorstosses kostet im Durchschnitt 6120 Franken." Das wären heute teuerungsbereinigt über 6500 Franken, und dies ohne die im Parlament anfallenden Zusatzkosten. Zum Vergleich: 6000 Franken beträgt heute der durchschnittliche Monatslohn von Herrn und Frau Schweizer. Gegen 2000 Vorstösse mit der Kostenfolge von 2000 durchschnittlichen Monatslöhnen werden pro Jahr eingereicht, womit wir auf durchschnittliche Kosten von fast 13 Millionen Franken kommen, anders gesagt, auf rund 52 Millionen Franken pro Legislatur.
Dutzende von Motionen und Postulaten werden pro Session abgeschrieben, weil sie nicht innerhalb von zwei Jahren behandelt werden konnten. Seien wir ehrlich: Manche Vorstösse dienen lediglich der persönlichen Profilierung, keineswegs der Verbesserung unseres Staatswesens im Dienst der Bürgerinnen und Bürger. Wann immer ein Thema gerade durch die Medien rauscht, wird daraus flugs ein Vorstoss gebastelt. Es handelt sich oft um unüberlegte Hüftschüsse, meistens mit dem Ziel, den Wählern zu zeigen, wie enorm fleissig wir Volksvertreter doch sind. In der vorletzten Legislatur reichte ein Kollege von uns in den ersten eineinhalb Jahren seines Wirkens - ich glaube, länger war er gar nicht hier - sage und schreibe 89 Vorstösse ein, deren Beantwortung 560[NB]000 Franken kostete. Er hat durchschnittlich an jedem einzelnen ordentlichen Sessionstag einen Vorstoss getippt.
Ich nenne Ihnen hier noch zwei, drei Beispiele von Vorstössen ohne Erwähnung von Namen und Parteien, etwa das Postulat "Verbesserungspotenzial bei den Bemühungen gegen die unterschätzte (weibliche) Volkskrankheit Migräne". Ich fürchte, mit diesem Vorstoss ist kein einziger Migränepatient gesünder geworden. Oder wer versteht etwas bei der Motion mit dem Titel "Internet der Dinge. Gestaltung der Rahmenbedingungen für ein nationales und internationales Ökosystem"? Auch das Postulat "Nachhaltig und innovativ die Auswirkungen der Tigermücken bekämpfen" hat meines Wissens die innovative Tigermücke nicht nachhaltig beeinflusst.
Eine Beschränkung auf 32 parlamentarische Initiativen, Motionen und/oder Postulate pro Ratsmitglied ermöglicht immer noch jedem und jeder von uns durchschnittlich zwei Vorstösse pro Session. Ich bin überzeugt, dass diese Beschränkung eine bessere Qualität der Vorstösse, jedenfalls ganz sicher geringere Kosten zur Folge hätte. Ich habe Fragen in der Fragestunde, Anfragen und Interpellationen bewusst ausgenommen. Diese sollen keiner Beschränkung unterliegen, weil sie vergleichsweise geringe Kostenfolgen haben. Auch sollen Fraktionsvorstösse nicht beschränkt werden, weil sie in der Regel übergeordnete politische Anliegen aufnehmen und darum grösseres Gewicht haben.
Ich ersuche Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.