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Würth Benedikt · Ständerat · 2024-05-28

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-28

Wortprotokoll

Wir haben bei diesem Geschäft noch eine Differenz. Ich muss vielleicht etwas weiter ausholen, um nochmals den Kontext zu erläutern. Sifem steht für Swiss Investment Fund for Emerging Markets, sie ist die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes. Die Investments dienen dazu, die Armut in mehr als siebzig Entwicklungs- und Schwellenländern zu bekämpfen. Wegen Governance-Fragen müssen wir das Verordnungsrecht ins Gesetzesrecht überführen. Somit haben wir als Gesetzgeber die Aufgabe und Verantwortung, eignerpolitische Rahmenbedingungen für dieses Unternehmen zu definieren, so, wie wir das auch für andere Unternehmen in Bundesbesitz tun.

Wir haben diese Gesellschaft mit Kapital ausgestattet. Es bestehen angemessene Renditeziele, die in den strategischen Zielen weiter spezifiziert werden, aber die Gesellschaft muss im Grunde genommen keine eigentlichen Gewinnziele verfolgen. Man kann sagen, dass sie dadurch etwas risikofähiger als private Finanzierungsgesellschaften wird, die es ja zahlreich gibt. Dieser Markt funktioniert grundsätzlich, und er wächst auch. Die Gesellschaft ist sehr schmal gehalten. Es gibt einen Verwaltungsrat und eine Teilzeitstelle im VR-Sekretariat - das muss man wissen, die Musik spielt nämlich beim privaten Fondsunternehmen, das von Sifem alle paar Jahre mandatiert wird. Bis vor Kurzem war das die Obviam AG mit Sitz in Bern, neu ist es die Responsability Investments AG, welche im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens mit dem Portfoliomanagement von Sifem beauftragt wurde. Dieses Portfolio hat einen Umfang von rund 800 Millionen Franken. Der Bund hat keinen direkten Zugriff auf diese Gesellschaft. Zur Durchsetzung seiner Interessen hat er die Formen des Privatrechts zu wahren. Vor diesem Hintergrund müssen, wenn man das will, eignerpolitische Rahmenbedingungen im Gesetz verankert werden.

In der Botschaft steht auch, dass Sifem ein integraler Bestandteil der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit ist. Just diesen Gedanken hat Ihre Kommission bei der Beratung dieses Gesetzes aufgenommen. Wenn man hier keine Kooperation einfordert, kann man sich fragen, inwiefern das Engagement des Bundes überhaupt Sinn ergibt. Wie erwähnt, geht es um Finanzierungen in Emerging Markets. Wenn also der Bund als Kapitalgeber seine Wirkung optimieren und letztlich auch sein öffentliches Interesse an diesem Engagement legitimieren will, ist es offensichtlich, dass man mit anderen Organisationen der Bundesverwaltung, die auch in der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, zusammenarbeitet. Ansonsten würde das Konstrukt Sifem wenig Sinn ergeben.

In der Kommission wurde auch erwähnt, dass man in der gesetzlichen Formulierung die explizite Erwähnung von SECO und DEZA weglassen könnte. Es wurde aber kein konkreter Antrag gestellt. Diese Idee nimmt nun aber Kollegin Chassot mit ihrem Einzelantrag auf. Dieser Einzelantrag - das ist jetzt meine persönliche Meinung - hat den Vorteil, dass wir einen Schritt auf den Nationalrat zu machen. Es ist zu hoffen, dass sich unser Schwesterrat uns anschliesst und dass wir am Ende auf eine Einigungskonferenz verzichten können. Ohne dass es in der Kommission zu dieser Idee eine formelle Abstimmung gegeben hat, eben mangels konkreten Antrages, möchte ich Ihnen aus Sicht der Kommission trotz allem empfehlen, den Ansatz von Kollegin Chassot aufzunehmen, den Einzelantrag zu unterstützen und hier einen Schritt auf den Nationalrat zu zu machen, damit wir gegebenenfalls eine Lösung ohne Einigungskonferenz finden.

Ich bitte Sie, von der Berichterstattung Kenntnis zu nehmen und den Einzelantrag Chassot - insofern eine Abweichung - zu unterstützen. [PAGE 296]