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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-05-28

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-28

Wortprotokoll

Ich möchte noch kurz zu Buchstabe b etwas sagen. Der Herr Bundesrat hat es bereits angesprochen: Bei Buchstabe b besteht noch eine kleine Differenz zum Nationalrat.

Der Bundesrat beantragte mit seiner Vorlage, dass die dargelegten Erleichterungen nur gelten sollen, wenn kumulativ der bauliche Mindestschutz gegen Aussen- und Innenlärm angemessen verschärft wird. Der Nationalrat möchte dies auf jene Fälle beschränken, wo das wirtschaftlich verhältnismässig ist. Die Formulierung des Nationalrates löste in der Kommission längere Diskussionen aus, weil unklar war, was der Nationalrat mit seiner Ergänzung genau sagen möchte. Es wird sich weisen, ob die von unserer Kommission mit 6 zu 4 Stimmen beschlossene neue Formulierung diese Differenz zu bereinigen vermag.

Wichtig erscheint mir der Hinweis zu sein, dass die Erleichterungen gemäss Artikel 22 Absatz 2 Buchstaben a, a0 und abis immer kumulativ mit einer Verschärfung des baulichen Mindestschutzes gegen Aussen- und Innenlärm verbunden sein müssen, soweit dies angemessen und verhältnismässig ist. Damit wird sich, insbesondere bei Bestandesliegenschaften, die saniert werden, auch die Lärmsituation verbessern.