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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-05-28

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-05-28

Wortprotokoll

Hier geht es um grosse Wohnüberbauungen und den Fluglärm. Für diese beiden Fälle sieht der Bundesrat eine Ausnahme von der Lüftungsfensterpraxis vor, und zwar aus folgenden Gründen: Bei grösseren Überbauungen müsste die Baubewilligung verweigert werden, wenn bei einzelnen Wohnungen die Anforderungen nicht eingehalten werden können, was ganze Überbauungen blockieren würde. Bei Fluglärm könnten ganze Gebiete nicht oder nur eingeschränkt bebaut werden, weil Fluglärm von[NB]oben[NB]auf[NB]die[NB]Gebäude[NB]einwirkt und es keine ruhigen Seiten gibt, die vom Lärm abgewandt und damit leiser wären. Die Lüftungsfensterpraxis könnte daher nicht angewendet werden.

Sie haben die Bestimmung gemäss Entwurf des Bundesrates am 7.[NB]Dezember 2023 übernommen. Ihre vorberatende Kommission beantragt Ihnen eine deutliche Ausweitung der Ausnahmeregelungen. Wir haben vorhin darüber gesprochen, das Bauen in lärmbelasteten Gebieten zu ermöglichen. Nun soll gemäss Antrag Ihrer Kommission sogar von diesen Anforderungen abgewichen werden, wenn es um das Bauen in der Nähe von Flughäfen oder um grössere Überbauungen geht. Es gibt also eigentlich eine Ausnahme der Ausnahme. Es wäre mit dem Antrag Ihrer Kommission bei Grossprojekten, bei Flughäfen möglich, beim Bau neuer Wohnungen sowohl auf ruhige Fenster als auch auf eine kontrollierte Lüftung zu verzichten. Mit Blick auf ein Referendum erachte ich diese Ausweitung nicht als angezeigt.