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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-05-28

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-05-28

Wortprotokoll

Ich äussere mich zunächst zu ein paar Schwerpunkten der Nachtrags- und Verpflichtungskredite und dann direkt noch zu den verschiedenen Minderheitsanträgen.

Sie haben es gehört: Der Bundesrat beantragt elf Nachtragskredite und damit eine Erhöhung des laufenden Budgets um 603,5 Millionen Franken. Mehr als die Hälfte der beantragten Mittel betrifft die Reservekraftwerke. Aus mehrwertsteuerlichen Gründen müssen die Ausgaben und Einnahmen für Reservekraftwerke und Notstromgruppen über den Bundeshaushalt abgewickelt werden. Die Mehrausgaben von 315 Millionen Franken werden durch Mehreinnahmen finanziert und sind deshalb für den Bund haushaltsneutral. Der zweite Bereich betrifft die Migration. Die Zahl der Gesuche für Asyl und Schutzstatus ist höher als budgetiert. Deshalb beantragt der Bundesrat zusätzliche 255 Millionen Franken für die Bundesasylzentren und das Personal zur Bearbeitung der Gesuche. Es geht hier um den Abbau von Pendenzen. Weiter möchte ich das Unterstützungspaket Humanitäre Minenräumung 2024-2027 für die Ukraine erwähnen. Im Jahr 2024 werden dafür 20 Millionen Franken benötigt. Da der Nachtrag für die Reservekraftwerke für den Bund haushaltsneutral ist, wird der Bundeshaushalt im Jahr 2024 netto um 281,5 Millionen Franken zusätzlich belastet.

Ich komme noch zu den Verpflichtungskrediten. Diese werden benötigt, damit der Bund sich auch über 2024 hinaus verpflichten kann. Insgesamt werden Verpflichtungskredite von 335,4 Millionen Franken beantragt. Davon ist der grösste Teil der Ausgabenbremse unterstellt. Bei der Abstimmung ist also ein qualifiziertes Mehr nötig. Ich gehe kurz auf die wichtigsten Verpflichtungskredite ein: Im Jahr 2022 hat das Parlament für die ergänzende Winterreserve einen Verpflichtungskredit von 485 Millionen Franken genehmigt. Neu wird mit finanziellen Verpflichtungen für die Reservekraftwerke von 622 Millionen Franken gerechnet, weshalb ein Zusatzkredit von 137 Millionen Franken beantragt wird. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus weiteren Verpflichtungen für das Reservekraftwerk Birr, für zwei zusätzliche Reservekraftwerke in Cornaux und Monthey sowie aus einer Planungsreserve. Die daraus entstehenden Ausgaben werden vollständig über Mehreinnahmen gegenfinanziert und sind damit für den Bundeshaushalt neutral.

Weiter sollen verschiedene Verpflichtungskredite im Bereich der internationalen Zusammenarbeit erhöht werden. Dazu gehört der Verpflichtungskredit "Entwicklungszusammenarbeit Ost 2021-2024". Hier geht es um einen Kredit für dringende Bedürfnisse in der Ukraine in der Höhe von 110 Millionen Franken. Der Betrag wird in anderen Verpflichtungskrediten kompensiert. Der Verpflichtungskredit "Internationale Humanitäre Hilfe 2021-2024" soll um 59,4 Millionen Franken erhöht werden. Der Betrag soll ebenfalls für die Ukraine sowie für andere Krisen verwendet werden. Ein Teil wird zudem für das Unterstützungspaket Humanitäre Minenräumung 2024-2027 benötigt.

Ich komme zu den verschiedenen Minderheitsanträgen, zuerst zum Antrag der Minderheit Bürgi Roman zum Funktionsaufwand. Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, diesen abzulehnen. Diese Mittel werden einerseits beantragt, um die Pendenzen im Asylbereich schneller abarbeiten zu können. Wenn die Gesuche schneller beurteilt werden, kann der Bund Einsparungen bei der Unterbringung und bei den Abgeltungen an die Kantone erzielen. Zudem hilft die schnelle Behandlung aussichtsloser Gesuche, die Gesuchszahlen aus den entsprechenden Ländern tief zu halten. Andererseits wird zusätzliches Personal für die sorgfältige Prüfung der Gesuche auf Gewährung des Schutzstatus S benötigt. Bei der Erstellung des Voranschlages 2024 ging der Bundesrat noch davon aus, dass der Status S Mitte 2024 aufgehoben wird. Hinzu kommt, dass die Bearbeitung der Gesuche aufwendiger geworden ist. So musste das SEM seine Praxis anpassen, um gegen die zunehmend ungerechtfertigten Schutzgesuche vorzugehen und die Attraktivität der Schweiz zu verringern. Zu beachten ist schliesslich, dass das SEM zusätzliche 15 Stellen für die Gesuchsbearbeitung intern kompensiert. Wenn wir für diese Position jetzt nicht zusätzliche Ressourcen sprechen, wird der Pendenzenabbau länger dauern.

Ich gehe weiter zu den Bundesasylzentren. Hier haben wir Anträge von zwei Minderheiten, der Minderheit I (Schilliger) und der Minderheit II (Bürgi Roman). Ich bitte Sie, beide abzulehnen. Der Bund ist für die Erstunterbringung zuständig. Werden mehr Asyl- und Schutzgesuche gestellt, müssen mehr Personen untergebracht werden. Dafür braucht es mehr Betten in den Unterbringungsstrukturen des Bundes. Die Belegung der Bundesasylzentren schwankt saisonal: Im Frühjahr sind die Asylgesuchszahlen jeweils relativ tief, im Sommer steigen sie an, und auch wenn derzeit nur gut 9000 Betten in Betrieb sind, rechnet das SEM in der zweiten Jahreshälfte mit einem Bedarf von bis zu 12[NB]000 Betten. Man geht von einer Prognose von 33[NB]000 Asylgesuchen aus, und diese Prognosen des SEM waren doch in der Vergangenheit relativ genau.

Deshalb beantragt der Bundesrat dem Parlament die Mittel, um im Jahresdurchschnitt 10[NB]500 Betten bereitstellen zu können. Es handelt sich hier um eine Risikoabwägung. Wenn Sie diese Mittel kürzen, steigt das Risiko, dass der Bund im Herbst beim erwarteten Anstieg der Asylgesuche nicht mehr genügend Unterbringungsplätze bereitstellen kann und Asylsuchende vorzeitig den Kantonen zuweisen muss. Die vorzeitigen Kantonszuweisungen sind im Asylgesetz zwar im Sinne eines Ventils vorgesehen, sie machen die Asylverfahren jedoch aufwendiger und belasten die Unterbringungsstrukturen der Kantone.

Ich komme zum Staatssekretariat für Wirtschaft bzw. zu Schweiz Tourismus. Hier haben wir eine Mehrheit und eine Minderheit. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass Schweiz Tourismus vom Bund für das Marketing bereits jährlich 60 Millionen Franken erhält. Bei der Planung des Marketings muss Schweiz Tourismus auch die touristische Vermarktung von aktuellen Anlässen wie der Frauen-Euro berücksichtigen. Dies kann im Rahmen der bestehenden Mittel durch Priorisierung zugunsten der Frauen-Euro erfolgen. In Anbetracht der Lage im Bundeshaushalt hat der Bundesrat Ende Januar 2024 beschlossen, keine zusätzlichen Subventionen an Schweiz Tourismus auszurichten. Ich habe es schon gesagt: Schweiz Tourismus bekommt schon 60 Millionen Franken. Ich bitte Sie, hier der Minderheit Schilliger zuzustimmen.

Zum Bundesamt für Verkehr: Hier gibt es wiederum eine Minderheit Bürgi Roman und einen Antrag der Kommissionsmehrheit. Ich möchte hier einfach darauf hinweisen, dass im Unterschied zum Turnier der Männer bei der Fussball-Europameisterschaft der Frauen vorwiegend inländische Gäste erwartet werden; man rechnet mit 80 Prozent inländischen Gästen. In der Schweiz besteht eine hohe Durchdringung mit ÖV-Abonnementen. Entsprechend dürften viele Zuschauer bereits ein Ticket für die Anreise haben. Die Subventionierung eines ÖV-Kombitickets erachtet der Bundesrat deshalb nicht als sinnvoll. Damit dürften auch hohe Mitnahmeeffekte entstehen. Im Sinne des haushälterischen Umgangs mit Steuergeldern gilt es, das zu vermeiden. Einen Beitrag zugunsten eines ÖV-Kombitickets lehnt der Bundesrat deshalb ab. Wenn Sie dennoch einen Beitrag an die Vergünstigung von ÖV-Tickets leisten wollen, möchte ich darauf hinweisen, dass der Bund den ÖV-Transport je verkauftes Ticket schon subventioniert. Zudem ist erst 2025 mit Ausgaben zu rechnen, nicht schon 2024. Es reicht deshalb, den Verpflichtungskredit zu beschliessen. Den Voranschlagskredit 2024 braucht es noch nicht.

Einige Votantinnen und Votanten haben den Vergleich gemacht zwischen der Euro 2008 und der Frauen-EM, die im nächsten Jahr stattfinden wird. Sie haben gesagt, es sei viel mehr ausgegeben worden. Das stimmt. Aber ich möchte einfach der Vollständigkeit halber noch darauf hinweisen, dass damals 45,7 Millionen Franken für die Sicherheit und 10,8 Millionen Franken für Bauten in den Stadien ausgegeben werden mussten. Und dies ist jetzt nicht mehr der Fall. Zudem wurden 10 Millionen Franken Reserven eingeplant. [PAGE 836]

Ich komme noch zum EDA: Hier gibt es einen Antrag der Minderheit Gafner. Ich bitte Sie, diesen abzulehnen. Die Mittel zur Unterstützung der Länder des Ostens inklusive der Ukraine werden bis Ende 2024 über einen eigenen Verpflichtungskredit gesteuert und in eigenen Voranschlagskrediten beim EDA und beim SECO eingestellt. Das Parlament hat diese Voranschlagskredite im Voranschlag 2024 gegenüber dem Vorjahr stark aufgestockt. Diese Aufstockung wurde innerhalb der internationalen Zusammenarbeit kompensiert. Für die Jahre 2025 bis 2028 hat der Bundesrat bis zu 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine vorgesehen. Damit für diese geplanten Zahlungen auch die entsprechenden Verpflichtungen eingegangen werden können, ist ein Zusatzkredit von 110 Millionen Franken nötig.

Es geht hier nicht um zusätzliche Ausgaben. Erstens wurde die entsprechende Mittelplanung im Voranschlag 2024 sowie für die Folgejahre bereits berücksichtigt. Zweitens wird der Zusatzkredit verpflichtungsseitig bei der übrigen Entwicklungszusammenarbeit kompensiert: Von diesen Verpflichtungskrediten sollen 110 Millionen Franken nicht ausgeschöpft werden.

Zum letzten Antrag Ihrer Finanzkommission, hier geht es um das BASPO: Ich habe schon über die UEFA Women's Euro 2025 gesprochen. Hier geht es um die Sportfördermassnahmen. Der Bundesrat beantragt eine Subvention von 4 Millionen Franken für Fördermassnahmen an den Schweizerischen Fussballverband. Eine fünfte Million fällt im Eigenbereich des BASPO für Projektkosten an und wird gemäss dem Antrag des Bundesrates intern kompensiert.

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