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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-05-28

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-05-28

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, stammt der Auftrag zur Erarbeitung einer Vorlage zur Tonnage Tax aus dem Parlament. Davor, also im Jahr 2015, sah der Bundesrat in seiner Botschaft zur Unternehmenssteuerreform[NB]III aus verfassungsrechtlichen Bedenken von diesem Instrument noch ab. Er integrierte die Steuer also nicht, wie das zuweilen gesagt wurde. Es wurde in der Vernehmlassung zwar teils gefordert, aber der Bundesrat verzichtete damals darauf, dieses Instrument in die Vorlage einzubringen. 2016 erteilten dann schliesslich beide Räte dem Bundesrat einen entsprechenden Auftrag.

Nachdem Ihr Rat die Vorlage des Bundesrates in der Wintersession 2022 in der Gesamtabstimmung relativ knapp, mit 99 zu 85 Stimmen bei 3 Enthaltungen, angenommen hatte, beschloss der Ständerat in der Frühjahrssession 2024 deutlich, mit 29 zu 15 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ihre Kommission hat sich nun am 22.[NB]April dieses Jahres entschieden, dem Ständerat zu folgen und ebenfalls nicht auf die Vorlage einzutreten.

Das Geschäft hat eine lange Vorgeschichte, ich werde nicht mehr auf alle Punkte eingehen. Sie kennen auch die Überlegungen des Bundesrates. Er hat einerseits stets darauf hingewiesen, dass mit der Einführung der Tonnage-Besteuerung tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil der Schweizer Hochseeschifffahrtsbranche gegenüber dem Ausland beseitigt werden kann. Dieses Instrument ist namentlich in der EU weitverbreitet und akzeptiert. Andererseits hat der Bundesrat jeweils auch darauf hingewiesen, dass sich hier eben auch heikle verfassungsrechtliche und finanzielle Fragen stellen.

Die Frage nach den finanziellen Auswirkungen hat aufgrund der gegenwärtigen Finanzhaushaltslage natürlich an Bedeutung gewonnen. Sie dürfte auch für die politische Akzeptanz der Vorlage entscheidend sein. Die Schwierigkeit hier ist, dass wir die möglichen Mindereinnahmen heute nicht genügend gut abschätzen können. Sobald wir neuere Steuerdaten haben, die auch jene jüngeren Jahre umfassen, in denen die Hochseeschifffahrt zweistellige Milliardengewinne geschrieben hat, werden allenfalls bessere Einschätzungen möglich sein.

Ein zweiter zentraler Punkt ist die Frage der Verfassungsmässigkeit. Die Einschätzung des Bundesrates ist in der Botschaft, wie Sie wissen, kritisch ausgefallen. Er hat aber in einer politischen Gesamtwürdigung festgehalten, dass die Vorlage mit Blick auf die Wirtschaftsinteressen unseres Landes verfassungsrechtlich vertretbar ist. Der Bundesrat setzt sich im allgemeinen Interesse des Landes für einen wettbewerbsfähigen Standort Schweiz ein. Mit der Einführung der Tonnagesteuer könnte - ich habe es gesagt - tatsächlich ein Standortnachteil für die Seeschifffahrtsunternehmen beseitigt werden. Das kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz für die sehr mobilen Seeschifffahrtsunternehmen erhöhen und damit zu einer Steigerung von[NB]Unternehmensansiedlungen[NB]aus[NB]dem[NB]maritimen Sektor führen.

Es stellen sich allerdings auch rechtliche und finanzielle Fragen, die bei der Güterabwägung ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Ich erinnere nochmals daran, dass der Bundesrat die Vorlage auf Ihren Wunsch hin erarbeitet hat. Es ist deshalb an Ihnen, die entsprechende Güterabwägung vorzunehmen. [PAGE 845]