Grüter Franz · Nationalrat · 2024-05-28
Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-28
Wortprotokoll
Was will diese Motion? Der Bundesrat soll die Eignerstrategie bei seinen Staatsunternehmen so anpassen, dass von Firmenübernahmen im Ausland abgesehen wird bzw. das Parlament zwingend einbezogen werden muss, falls trotzdem eine Firmenübernahme im Ausland erfolgen soll.
Sie wissen es alle: Der Auslöser dieser Motion ist die Übernahme der Vodafone Italia durch die Swisscom. Diese Übernahme hat ein 51-Prozent-Problem, denn die Swisscom ist ein privates Telekommunikationsunternehmen, börsenkotiert, mit einer staatlichen Mehrheitsbeteiligung. Der Bund ist per Gesetz verpflichtet, die Mehrheit des Aktienkapitals der Swisscom zu halten, und hier beginnen die Schwierigkeiten. Die Swisscom erfüllt einen Grundversorgungsauftrag, bewegt sich sonst aber in einem freien Marktumfeld. Die Interessen des privaten Managements müssen dabei nicht zwingend die Interessen des staatlichen Mehrheitsaktionärs sein und umgekehrt. Die Swisscom hat eine Führung, die unternehmerisch agieren soll. Gleichzeitig besteht durch den Bund faktisch eine Staatsgarantie. Aus dem Finanzsektor wissen wir, dass Unternehmen eben keine faktische Staatsgarantie im Hintergrund haben sollten.
Die Swisscom hat bereits eine Reihe verlustreicher Auslandgeschäfte hinter sich, mit Milliardenabschreibern in Ungarn, in Indien, in Malaysia, in Deutschland und auch in Italien. 2005 strebte die Swisscom die Übernahme der irischen Eircom an. Sie wurde damals als eine einmalige Chance hochgepriesen. Der damalige Bundesrat verhinderte diese Übernahme zum Glück. 2011 beantragte die irische Eircom ein Insolvenzverfahren aufgrund von 4 Milliarden Euro Schulden. Man kann sich ausmalen, in welche Turbulenzen die Swisscom geraten wäre, in was für einen Strudel sie hineingerissen worden wäre und welche Forderungen wahrscheinlich letztlich auch auf die Eidgenossenschaft zugekommen wären. Am Ende hätte der Schweizer Steuerzahler doppelt bluten müssen, für die Eircom und für die Swisscom, deren[NB]Existenz[NB]mit[NB]diesem Geschäft aufs Spiel gesetzt worden wäre.
Das Telekommunikationsgeschäft ist ein hochkompetitiver Markt. Die Margen sinken bei gleichzeitig hohem Investitionsbedarf. Aus unternehmerischer Sicht mag es richtig sein, dass die Swisscom in Italien expandieren will. Swisscom und Politik stehen aber vor einem Scheideweg. Wenn die Swisscom die vollständige unternehmerische Freiheit will, muss sie privatisiert werden. Ansonsten braucht es eine Anpassung der Eignerstrategie des Bundes, und zwar nicht nur bei der Swisscom; ich denke hier speziell auch an die Schweizer Post.
Solange der Bund an seinen Staats- oder staatsnahen Unternehmen Beteiligungen hält, ist die jeweilige Firma keine unabhängige private Gesellschaft, auch wenn sie gemäss Privatrecht organisiert ist. Der Bund und damit letztlich der Steuerzahler haftet für alle Geschäftsrisiken, namentlich auch bei Auslandgeschäften. Aufgrund dieser besonderen Verantwortung und der Involvierung der öffentlichen Hand ist es wichtig, dass der Bund die eigene Strategie konsequent durchsetzt und unnötige Risiken unterbindet. Der Bundesrat vertritt den Bund als Aktionär bei staatsnahen Unternehmen, und er macht ihnen auch Vorgaben. Genau da, so mein Vorstoss, erwarte ich eine Änderung.
In der Stellungnahme zur Motion gibt der Bundesrat seiner Überzeugung Ausdruck, die Motion ziele darauf ab, die derzeitige Rollenverteilung zwischen Parlament und Regierung gegenüber den Bundesunternehmen zu ändern und von der aktienrechtlichen Kompetenzverteilung abzuweichen. Bundesrat und Parlament könnten damit neu einen direkten Einfluss auf Unternehmensentscheidungen ausüben, woraus auch eine entsprechende rechtliche Verantwortlichkeit folgen könnte. Diese Aussage des Bundesrates in seiner Stellungnahme zur Motion ist genau der springende Punkt. Es ist eine interessante Begründung: Der Bundesrat möchte keine Änderung der Eignerstrategie, weil daraus eine rechtliche Verantwortlichkeit entstehen würde. Sie sehen es, der Bund muss als Eigner hier letztlich einen Teil der Verantwortung tragen.
Deshalb bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen, dies auch, um hier weiteren Schaden abzuwenden.