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Herzog Eva · Ständerat · 2024-05-29

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-05-29

Wortprotokoll

Im letzten Jahr feierten wir das 175-jährige Bestehen der Bundesverfassung von 1848. Gefeiert wurde die erste Verfassung der Schweiz, eine Verfassung, die unseren Bundesstaat begründete und aus der Schweiz ein geeintes Land mit einem Parlament und einer Bundesstadt machte.

Heute feiern wir ein weiteres wichtiges Jubiläum: die Totalrevision der Bundesverfassung von 1874, die im April 1874 im zweiten Anlauf von Volk und Ständen angenommen wurde und die heute vor 150 Jahren in Kraft getreten ist!

Mit dieser Verfassungsrevision wurden der obligatorische und unentgeltliche Schulunterricht, die Glaubens- und Gewissensfreiheit und das fakultative Referendum eingeführt. Mit dieser Revision bekam jeder Bürger die Möglichkeit, eine Volksabstimmung zu verlangen, wenn er mit einem neuen Gesetz oder einer Gesetzesänderung nicht einverstanden war.

Die Verfassung von 1848 legte das Fundament für unseren Bundesstaat. Mit der Revision von 1874 kamen die Instrumente für die Demokratie hinzu, wie wir sie heute kennen, eine Demokratie, in der sich jeder in den politischen Prozess einbringen konnte. Ich betone das deshalb so, da es ja doch noch fast hundert Jahre dauerte, bis es wirklich eine Demokratie hier in unserem Land war, da bekanntlich erst 1971 das Frauenstimmrecht eingeführt worden ist. Auf Auslandsreisen ist das immer ein Kuriosum, auf das man angesprochen wird: Wie lange stimmt ihr jetzt schon ab? Tja, noch nicht so lange. Ausserdem sind die im Jahr 1874 gegen die Katholiken gerichteten Einschränkungen in der Bundesverfassung erst im Jahr 1973 aufgehoben worden.

1874 war also zwar noch nicht alles gut. Es war aber schon vieles angelegt, was bis heute auch gehalten hat. Deshalb kann man diese Verfassungsrevision und ihre Verfassunggeber ja durchaus würdigen. Sie legten eine stabile Grundlage für unser Land, die bis heute Bestand hat.