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Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · 2024-05-29

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2024-05-29

Wortprotokoll

Bezüglich der Aus- und Weiterbildungsmassnahmen ist es nach Ansicht des Bundesrates nicht zulässig, dass ein patronaler Wohlfahrtsfonds Leistungen übernimmt, die der Arbeitgeber erbringen muss. Dies würde einem indirekten Rückfluss der Mittel an den Arbeitgeber gleichkommen.

Was die Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft, ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass diese nicht in den Bereich eines patronalen Wohlfahrtsfonds fallen. Gemäss Bundesrat soll es somit nicht zulässig sein, dass ein patronaler Wohlfahrtsfonds eine Kinderkrippe betreibt oder Beiträge für die Drittbetreuung von Kindern leistet, wenn keine Notlage vorliegt oder droht.

Es gibt also mehrere Argumente dafür, diese Leistungen nicht zu erweitern.

Ich habe den Antrag der Kommission aber zur Kenntnis genommen; es handelt sich nicht nur um einen Mehrheitsantrag, sondern die Kommission ist sehr klar dafür. Sie können darüber en toute connaissance de cause et en bonne conscience - mit gutem Gewissen - abstimmen.

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