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Müller Damian · Ständerat · 2024-05-29

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-29

Wortprotokoll

Die Armee soll digitaler werden. Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei "Jugend und Sport" sollen ab dem Jahr 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen, also die EO-Taggelder, digital einreichen können. Der Ersatz des heutigen Ablaufs mit Papierformularen soll die Dienstleistenden, ihre Arbeitgeber und die EO-Durchführungsstellen entsprechend entlasten.

Die Dienstorganisationen werden die geleisteten Diensttage künftig in einem automatisierten Verfahren auf digitalem, standardisiertem Weg einem Informationssystem bei der Zentralen Ausgleichsstelle melden können. Die Daten, die es für die Berechnung der Leistungen der Erwerbsersatzordnung, also der EO, braucht, sind bereits in anderen Datenbanken vorhanden und werden künftig über digitale Schnittstellen abgerufen. Personen, die Dienst leisten, können ihre persönlichen Informationen in einem Online-Portal ergänzen und den Antrag auf EO-Leistungen online freigeben. Danach holt die zuständige AHV-Ausgleichskasse die Lohndaten bei den jeweiligen Arbeitgebern ein. [PAGE 334]

Es ist vorgesehen, das System ab dem Jahr 2026 in Betrieb zu nehmen. Der digitalisierte Ablauf ersetzt den heutigen Prozess mit Papierformularen. Der Bürokratieaufwand sinkt massiv. Laut Botschaft des Bundesrates werden in der Schweiz pro Jahr rund 590[NB]000 Anmeldeformulare bearbeitet. Rund 330[NB]000 davon betreffen die Armee. Das digitale System soll auch die Datenqualität verbessern und die Dauer bis zur Auszahlung der EO-Entschädigung verkürzen. Die Einführung des Systems soll gemäss Aussage von Frau Bundesrätin Baume-Schneider im Nationalrat einmalig 4 bis 5 Millionen Franken kosten. Dazu kommen gut 200[NB]000 Franken Betriebskosten pro Jahr. Demgegenüber sparen Arbeitgeber pro Jahr 4,5 Millionen Franken. Die Ausgleichskassen, also die Durchführungsstellen, haben Einsparungen von gut 2,1 Millionen Franken pro Jahr.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15.[NB]September 2023 die Botschaft zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes verabschiedet. Der Nationalrat hat am 7.[NB]März dieses Jahres dem Entwurf zugestimmt. Ihre Kommission ist am 19.[NB]März 2024 dem Beschluss des Nationalrates einstimmig gefolgt und hat die vom Bundesrat ausgearbeitete Gesetzesänderung angenommen.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.