Lexipedia

Dittli Josef · Ständerat · 2024-05-29

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-29

Wortprotokoll

Ich danke Berichterstatter Erich Ettlin herzlich für seine Ausführungen, denen ich vollumfänglich zustimmen kann. Es liegt eine für die Wohlfahrtsfonds, aber insbesondere auch aus sozialpolitischer Sicht wertvolle Gesetzesvorlage vor, der wir mit gutem Gewissen zustimmen können. Trotzdem erlaube ich mir, kurz das Wort zu diesem, wie mir scheint, unumstrittenen Geschäft zu ergreifen, um zwei aus meiner Sicht wichtige Aspekte einzubringen.

Zum einen möchte ich festhalten, dass sich unsere Schwesterkommission sehr intensiv mit dem Entwurf auseinandergesetzt hat, und darum sind bereits sehr viele Details in den Materialien geklärt. Diese werden von unserer Kommission entsprechend gestützt, und bei der Umsetzung in die Praxis sollte auf diese zurückgegriffen werden.

Zum andern möchte ich dem Bundesrat bzw. dem zuständigen Bundesamt beliebt machen, die Umsetzung zügig voranzutreiben und vor allem schlank zu halten. Der Gesetzgeber hat, wie erwähnt, die gewünschte Stossrichtung und die Präventionsbereiche klar vorgegeben. Wie die Gesetzesänderung in der Praxis nun konkret umgesetzt werden soll, sollte von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge als Oberaufsichtsbehörde nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes und der Anhörung der involvierten Player ausgearbeitet werden.

Von einer Verordnung sollte wenn immer möglich abgesehen werden. Das hat sich bei den Wohlfahrtsfonds im Rahmen der ZGB-Revision im Jahre 2016 bereits bewährt und sollte auch im vorliegenden Fall so gehandhabt werden. So wird eine praxisnahe Umsetzung sichergestellt. Zudem hat ein solches Vorgehen den wichtigen Vorteil, dass die Oberaufsicht unkompliziert intervenieren und Erkenntnisse aus der Praxis oder neue Entwicklungen in die Umsetzung einbringen kann.

Ich hoffe, Sie, Frau Bundesrätin, sehen das ebenfalls so. Es würde mich freuen und es wäre wichtig, wenn dies so aufgegleist würde.

Ich danke Ihnen für die Kenntnisnahme und für die Zustimmung zur Vorlage.