Hegglin Peter · Ständerat · 2024-05-29
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-29
Wortprotokoll
Im internationalen Vergleich belegt das Schweizer Gesundheitswesen im Bereich Qualität stets Spitzenplätze; die Schweiz verfügt [PAGE 335] über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Bei der Digitalisierung ergeben sich jedoch ganz andere Resultate: Bei diversen Studien belegt die Schweiz im Ländervergleich hintere Ränge. Diese Defizite kamen während der Covid-19-Pandemie verstärkt zum Vorschein und zeigten den hohen Handlungsbedarf. Parlament und Bundesrat erkannten den Handlungsbedarf und erarbeiteten entsprechende Vorstösse oder eben diese Botschaft.
Grundlage für die vorliegende Botschaft ist das Zielbild eines digitalen Gesundheitswesens. Dieses baut auf der Strategie Gesundheit 2030 auf und beinhaltet die Etablierung von medienbruchfreien Datenflüssen bei Behandlungs-, Abrechnungs- und Behördenleistungen sowie die damit verbundene Gewährleistung des Datenschutzes, der informationellen Selbstbestimmung und der Cybersicherheit. Erreicht wird weiter die sekundäre Nutzung der entstehenden Daten für die Planung und Steuerung und insbesondere für die akademische und industrielle Forschung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.
Durch das Programm Digisanté wird die Schaffung dieses digitalen Gesundheitswesens gefördert, womit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Ziele der Schweizer Gesundheitspolitik geleistet werden soll. Der gesamte Bedarf an finanziellen Mitteln für die Umsetzung des Programms in den Jahren 2025 bis 2034 beträgt 623,8 Millionen Franken. Davon werden 103 Millionen Franken aus den beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) und beim Bundesamt für Statistik (BFS) bestehenden Mitteln finanziert. Der zusätzliche Mittelbedarf beträgt somit 521 Millionen Franken. Dieser setzt sich zusammen aus nicht verpflichtungskreditrelevanten Personalausgaben von rund 130 Millionen Franken sowie verpflichtungskreditrelevanten Entwicklungskosten und Betriebsausgaben von 392 Millionen Franken.
Aufgrund der hohen Gesamtkosten und der Programmdauer von zehn Jahren wurde das Programm Digisanté in vier thematische Pakete und den Umsetzungsrahmen unterteilt. Die geplanten fünfzig Vorhaben sollen die Behandlungsqualität, die Effizienz und die Transparenz des Gesundheitssystems sowie die Patientensicherheit erhöhen. Mit dem Bundesbeschluss soll der ganze Verpflichtungskredit bewilligt werden, die Freigabe der Mittel des Verpflichtungskredites soll aber je Projekt erfolgen. Die Kompetenz[NB]dazu[NB]soll[NB]der[NB]Bundesrat[NB]erhalten.[NB]Entscheidend für die Freigabe soll aber sein, ob die vom Bundesrat definierten und in Ziffer 3.2.1 der Botschaft umschriebenen Kriterien erfüllt sind.
Der Schwesterrat hat das Geschäft in der Frühjahrssession beraten und mit Auflagen beschlossen. Als Einstieg in die Beratungen lud die Kommission die Forschungskooperation Clinical Research der ETH und des Kantonsspitals Baden ein. Sie pflegen eine enge Zusammenarbeit in der medizinischen Lehre, kooperieren auch in der klinischen und experimentellen Forschung und sind Vorreiter bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie zeigten der Kommission den aktuellen Stand der Digitalisierung auf, aber auch neue Möglichkeiten oder Probleme.
In ihrem Mitbericht unterstützte die Finanzkommission die Botschaft mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen und empfahl der Kommission ähnliche oder gleiche Auflagen, wie sie der Nationalrat beschlossen hat.
Einstimmig hat die SGK-S den Verpflichtungskredit über diese 392 Millionen in der Gesamtabstimmung gutgeheissen. Zuvor war sie ebenfalls einstimmig auf die Vorlage eingetreten.
Für die Kommission ist es essenziell, dass aus den Resultaten des gross angelegten Programms ein möglichst konkreter Nutzen für Patientinnen und Patienten sowie die Leistungserbringer erwächst. Sie ist überzeugt, dass aufgrund der beschränkten Kompetenzen des Bundes im Gesundheitswesen ein engerer Einbezug der Kantone umso zentraler ist. Auch die weiteren Stakeholder, welche an der Digitalisierung des Gesundheitswesens beteiligt sind, müssen gut ins Programm eingebunden werden. Angesichts der raschen Entwicklungen im digitalen Bereich müssen die Teilprojekte des Programms zudem laufend überprüft und, wenn nötig, zurückgestellt oder neu ausgerichtet werden.
In diesem Sinne unterstützt Ihre Kommission auch die vom Nationalrat beschlossenen Ergänzungen im Bundesbeschluss, welche dem federführenden Departement, dem EDI, klare Vorgaben zur Priorisierung, zur Zielsetzung, zum Controlling und zum Einbezug der betroffenen Kreise machen und die natürlich auch eine jährliche Berichterstattung an das Parlament vorsehen.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf das Geschäft einzutreten und gemäss Antrag der Kommission den Beschlüssen des Nationalrates zuzustimmen.