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Germann Hannes · Ständerat · 2024-05-29

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-29

Wortprotokoll

Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem. Darauf dürfen wir stolz sein. Weniger stolz sein dürfen wir mit Blick auf die Digitalisierung. Das wurde insbesondere während der Covid-19-Pandemie ersichtlich. Darum legt uns der Bundesrat die Botschaft Digisanté vor, die mit dem erwähnten Verpflichtungskredit für die nächsten zehn Jahre die digitale Transformation im Gesundheitswesen voranbringen soll.

Das Programm basiert auf der Strategie Gesundheit 2030 und hat das Ziel, medienbruchfreie Datenflüsse zu ermöglichen und dabei den Datenschutz, die informelle Selbstbestimmung und die Cybersicherheit zu gewährleisten. Auf dieser Basis und in Anbetracht der fünfzig verschiedenen, teilweise komplexen Vorhaben im gesamten Programm ist die Höhe des Kredits nachvollziehbar.

Es sei hier aber doch eine kritische Bemerkung erlaubt. Wir haben mit dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) bereits Dinge vorweggenommen und falsch aufgegleist. Digisanté ist nun der richtige Weg und nicht etwa das EPDG mit den elf Stammgemeinschaften. Wir müssen in der Schweiz wirklich eine einheitliche digitale Lösung finden. Nur dann wird das ganze System jemals funktionieren können, und zwar medienbruchfrei. Das ist sehr ehrgeizig, aber wir müssen irgendwann den Mut haben, das EPDG, dessen Lebenszyklus jetzt mit einem Übergangskredit nochmals verlängert worden ist, auf die richtige Spur zu [PAGE 336] bringen und in das Digisanté-Projekt zu integrieren. Dann ist es vielversprechend.

Ebenfalls im Auge behalten müssen wir natürlich die Kosten. Die Digitalisierung wird ja meistens mit Effizienzgewinnen und schlankeren Strukturen verkauft. Da staunt man dann doch, wenn die jährlichen Zusatzaufwendungen 39 Millionen Franken betragen sollen und es insgesamt 43 neue Stellen braucht. Da wäre der Bundesrat dann zumindest gefordert, zu schauen, wo man diese allenfalls auch intern kompensieren könnte, und darauf zu achten, dass man das auch tut, wenn es möglich ist - und davon bin ich überzeugt.

Mit diesen Zusatzbemerkungen signalisiere ich Zustimmung zum Eintreten und zur Annahme der Vorlage.