Rieder Beat · Ständerat · 2024-05-29
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-29
Wortprotokoll
Eigentlich habe ich mich noch nicht gemeldet. Gerne hätte ich aber noch gehört, was die übrigen Kommissionsmitglieder zu dieser Motion gesagt hätten, weil die Aussichten eigentlich nicht so schlecht sind: 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, das heisst, die Kommission wusste nicht so recht, wohin mit diesen zwei Motionen von Frau[NB]Kollegin Mettler und mir. Vielleicht hat auch ein wenig das schlechte Gewissen gedrückt. Ich bin nicht hier, um nach einer Volksabstimmung schaurige Lieder zu singen. Dennoch müssen hier in diesem Saal einige Dinge gesagt werden, und auch wenn sie unangenehm sind, tue ich das gerne.
Aus Sicht der Motionärin und des Motionärs, von Frau Mettler und von mir, wären diese Vorstösse ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative für eine 13.[NB]AHV-Rente gewesen. Und zwar wären sie der einzig richtige, da gezielte Gegenvorschlag gewesen, weil die Motionen von Frau Kollegin Mettler und mir im Gegensatz zur 13.[NB]AHV-Rente effektiv den ärmsten AHV-Bezügern in unserem Land geholfen und gleichzeitig den Finanzierungsbedarf auf 2 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben begrenzt hätten. Ich habe nämlich Zweifel daran, ob die 13.[NB]AHV-Rente die eklatanten Mängel der AHV-Rentenformel effektiv ausgleichen kann. Stellen Sie sich vor, dass wir vielleicht in eine inflationäre Zukunft gehen. Stellen Sie sich vor, dass wir die 13.[NB]AHV-Rente über Massnahmen finanzieren müssen, die auch das unterste Quintil der Rentenbezüger belasten. In der Folge wird sich die Situation dieser Rentenbezüger sicherlich nicht verbessern, sondern sogar noch verschlechtern. Die Giesskanne wird es hier nicht richten, sie löst dieses Problem nicht. Das ist meine Sicht der Dinge. Aber selbstverständlich bin auch ich, wie jeder gute Demokrat, bereit, diesen Volksentscheid zu akzeptieren.
Für mich war es konsternierend, zu sehen, welche Position die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit im Vorfeld der Abstimmung zur 13.[NB]AHV-Rente einnahm. Ich erinnere mich sehr gut an die Diskussion über diese Motion im Rat mit dem damaligen Rapporteur ebenso wie daran, mit welcher Nonchalance der Entscheid, die Motion auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben, getroffen wurde; dies mit der festen Überzeugung, dass die Volksinitiative für eine 13.[NB]AHV-Rente an der Urne letztlich ohne jede Chance sein werde. Auch wenn ich die Stellungnahme des Bundesrates vom 24.[NB]Mai 2023 lese, in der er schreibt, die nächste AHV-Reform werde kommen und wir würden dann die Finanzen der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 stabilisieren, muss ich sagen: Das ist ein schlechter Witz. Wir werden jetzt über die Finanzierung der AHV ab 2026 diskutieren, und es wird wahrscheinlich, je nach Finanzierungsvariante, ein sehr, sehr, sehr harter Gang werden.
Die 13.[NB]AHV-Rente, das ist der Kern meiner Besorgnis, wird zwar einen Beitrag leisten, aber je nach Finanzierung und je nach wirtschaftlicher Situation könnte die Diskrepanz zwischen den ärmsten und den reichsten AHV-Bezügern noch grösser werden, als sie es heute ist. Ich gebe aber gerne zu, dass ich das Momentum mit Frau Mettler verpasst habe und eine selten schwere Fehleinschätzung der Situation durch unser Parlament mitgetragen habe. Das war eine Hors-sol-Politik, die, mit Verweisen auf die nächste AHV-Revision, Schiffbruch erlitten hat.
Nun, die Kommission verweist wiederum auf die nächste AHV-Revision. Wir werden sehen, ob unsere Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit diese Herausforderung ernst nimmt oder ob sie, wie bereits im Sommer 2023, glaubt, sie könne sich darauf verlassen, dass die Probleme der AHV von selbst verschwinden.
Aus Respekt vor den Schwierigkeiten bei einer Finanzierung von noch höheren Rentenansprüchen werde ich meine Motion zurückziehen. Inhaltlich ist die Motion aber richtig. Frau Kollegin Mettler hat einen hervorragenden Ansatz in diese Diskussion eingebracht, und ich finde, dass der Bundesrat im Rahmen der nächsten AHV-Revision mit einer Abänderung der Ergänzungsleistungspolitik diesen Aspekt wirklich aufnehmen muss. Heute gibt es unter den Bezügern der tiefsten AHV-Renten Leute, die sich ihre Altersheime nicht mehr leisten können, die ihr gesamtes Vermögen verbrauchen müssen und die dann quasi wie Bettler beim Staat um Ergänzungsleistungen ersuchen müssen. Das ist die reale Situation, und sie betrifft leider Leute, die ihr ganzes Leben in der Schweiz gearbeitet haben, aber nur eine bescheidene AHV beziehen, weil sie tiefe Löhne hatten. Ob wir mit unseren Schweizerinnen und Schweizern so umgehen wollen, das ist die Frage, die Sie dann beantworten müssen, Frau Bundesrätin. Ich hoffe, dass Sie bei der nächsten AHV-Revision die richtigen Schlüsse ziehen.
In diesem Sinne ziehe ich meine Motion zurück. Es ist ein taktischer Rückzug, und falls die Kommission nicht reagiert, werde ich 2027 wieder mit einer neuen Motion da sein.