Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2024-05-29
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-29
Wortprotokoll
Unsere Kommission hat an der Sitzung vom 19.[NB]März 2024 die von Ständerat Beat Rieder am 16.[NB]März 2023 eingereichte Motion vorberaten sowie die Motion Mettler 23.3239 geprüft. Die Behandlung der Motion Rieder erfolgt gemeinsam, wie die Präsidentin gesagt hat, mit derjenigen der Motion Mettler, die vom Nationalrat mit 168 zu 0 Stimmen bei 18 Enthaltungen am 14.[NB]Dezember 2023 angenommen worden ist.
Die Motionen beauftragen den Bundesrat, dem Parlament einen Erlassentwurf vorzulegen, der eine Rentenerhöhung für bedürftige Rentnerinnen und Rentner vorsieht. Diese Erhöhung soll insbesondere mittels einer Verbesserung der AHV-Rentenformel für tiefe Einkommen erfolgen. Zur effektiven Verbesserung der heutigen Situation verlangt die Motion eine entsprechende Anpassung der Ergänzungsleistungen. Dabei darf der Finanzierungsbedarf 2 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV nicht übersteigen.
Die SGK Ihres Rates beantragt mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motionen abzulehnen.
Die Motionen werden wie folgt begründet: Die Finanzierung der AHV sei eine dauernde Herausforderung, und eine Anpassung der AHV könne daher nur gezielt und moderat vorgenommen werden. Die Ungleichheit der tatsächlichen finanziellen Situation in Rentenhaushalten sei aber sehr gross. Während ein grosser Teil der Rentenhaushalte auf hohe Renteneinkommen und Einkommen aus Vermögen zurückgreifen könne, bestehe bei den ärmsten Rentenhaushalten erheblicher Handlungsbedarf. [PAGE 339]
Weiter heisst es in der Begründung, dass aufgrund der äusserst grossen Ungleichheit bezüglich der finanziellen Möglichkeiten in Rentenhaushalten die Anpassung der Rentenformel der zielführende Weg sei. So könne mit wenig Streuverlust und wenig administrativem Aufwand am effizientesten Wirkung erzielt werden, dort, wo sie gebraucht werde. Die Anpassung der Rentenformel und, falls sinnvoll, der Mindestrente habe in den betroffenen Haushalten tatsächlich[NB]eine[NB]Wirkung. Die Massnahme ermögliche, so weiter in der Begründung, etablierte Kanäle pragmatisch zu nutzen, ohne zusätzlichen administrativen Mehraufwand zu generieren und ohne neue Ungleichheiten bei der Umsetzung in Kantonen und Gemeinden zu schaffen. Mit der Koppelung des Finanzierungsaufwands an die jährlichen Ausgaben von AHV und IV werde sichergestellt, dass die Finanzierung dieser Massnahme die langfristigen Finanzperspektiven nicht übermässig belaste. Dies war die Begründung.
Die Motionen sollten zudem - das ist ein wichtiger Hinweis - auch als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative für eine 13.[NB]AHV-Rente gelten. Während die Motion Mettler im Dezember 2023 vom Nationalrat angenommen worden ist, können wir über die Motion Rieder erst heute befinden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass sich der Bundesrat bewusst sei, dass der Übertritt ins Rentenalter mit einer erheblichen Einkommensverminderung verbunden sein könne und es neben der materiell gut abgesicherten Mehrheit auch Personen im Rentenalter gebe, die nicht im Wohlstand leben würden. Reichten Renten und Einkommen nicht zur Deckung der minimalen Grundkosten, bestehe Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Weiter schreibt der Bundesrat: "Mit der Motion 21.3462, 'Auftrag für die nächste AHV-Reform', hat das Parlament den Bundesrat damit beauftragt, ihm bis Ende 2026 eine Vorlage für die nächste AHV-Reform zu unterbreiten. Diese Reform wird zum Ziel haben, die AHV-Finanzen für die Zeit von 2030 bis 2040 zu stabilisieren."
Unsere Kommission teilt die Besorgnis der Motionäre, dass das Renteneinkommen für einen Teil der Bevölkerung nicht ausreicht. Das Anliegen der Motionärin und des Motionärs, insbesondere die Ziffern 1 und 3, welche eine Rentenerhöhung für Rentnerinnen und Rentner ohne Kürzung der Ergänzungsleistungen verlangen, wird mit der am 3.[NB]März 2024 von der Stimmbevölkerung angenommenen Volksinitiative für eine 13.[NB]AHV-Rente teilweise umgesetzt. Die grösste Herausforderung besteht nach Auffassung unserer Kommission darin, die finanziellen Mittel zur Umsetzung der Volksinitiative sicherzustellen. Eine zusätzliche Erhöhung käme somit zum heutigen Zeitpunkt nicht infrage.
Unsere Kommission ist der Ansicht, dass eine allfällige Diskussion über die anderen Ziffern der Motionen, das heisst eine Anpassung der Rentenformel und deren Finanzierung, im Rahmen der bereits erwähnten und geplanten AHV-Reform zu führen ist, die bis 2026 vorliegen soll. Die Vorbereitungsarbeiten dazu sind bereits im Gange. Zudem könnte aus Sicht der SGK-S das Problem der ungenügenden Renten möglicherweise mit einer Flexibilisierung bei den Ergänzungsleistungen künftig gezielter angegangen werden. Dies ist im Motionstext jedoch nicht vorgesehen.
Aus all diesen Gründen beantragt die Kommission, die Motionen abzulehnen, dies, wie bereits anfangs ausgeführt, mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen.