Schwander Pirmin · Ständerat · 2024-05-29
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-29
Wortprotokoll
In Artikel 50 Absatz 1 geht es neben dem Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung neu um den zusätzlichen Anspruch auf Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung und neu um den zusätzlichen Anspruch auf Anordnung der vorläufigen Aufnahme.
In Artikel 50 Absatz 2 geht es neu um die Konkretisierung der persönlichen Gründe, insbesondere in Buchstabe a Ziffern 1 bis 6. Wir haben Ziffer 2 in der Erstberatung gestrichen, insbesondere auch, weil diese Bestimmung dem Missbrauch Tür und Tor öffnet; weil sie unklar ist; weil sie nicht objektivierbar ist. Und jetzt kommt der Nationalrat und streicht gegenüber dem Entwurf seiner Kommission die Worte "Beratung", "Auskünfte" und "Berichte". Wenn Sie diese drei Worte streichen, heisst das noch lange nicht, dass Ziffer 2 damit objektivierbar wäre, im Gegenteil: Diese Bestimmung ist mit der Streichung der drei Begriffe noch weniger objektivierbar und noch rechtsunsicherer, und wir öffnen dem Missbrauch noch mehr Tür und Tor.
Wenn Sie Ziffer 2 mit den Ziffern 1, 3, 4, 5 und 6 vergleichen, dann sehen Sie, dass letztere Ziffern objektivierbar sind. Ziffer 2 hingegen ist hier fehl am Platz, denn diese Bestimmung ist nicht objektivierbar und richtet sich eigentlich an die Verordnungsebene, wo eine solche Bestimmung offensichtlich bereits enthalten ist. Wenn wir hingehen und sagen, wir wollen auf Gesetzesstufe Kriterien für die persönlichen Gründe festlegen, dann müssen diese Kriterien meines Erachtens objektivierbar sein.
Ziffer 2 ist mit der Streichung der Begriffe "Beratung", "Auskünfte" und "Berichte" erst recht nicht objektivierbar, und ich bitte Sie, meiner Minderheit zuzustimmen.