Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2024-05-29
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-29
Wortprotokoll
Wir biegen jetzt in die Zielgerade bei einer Vorlage ein, deren Ziel es ist, Opfer von häuslicher Gewalt im Ausländerrecht besser zu schützen. Es geht um Ausländerinnen und Ausländer, welche sich mit Schweizerinnen und Schweizern oder mit Personen, die in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht haben, verheiraten und von Gewalt betroffen sind. Diese Menschen sollten auch nach der vorzeitigen Auflösung der Ehe eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erhalten. Dazu müssen sie Nachweise von häuslicher Gewalt vorlegen können. Sie sehen in dieser Vorlage verschiedenste solcher Nachweise aufgelistet.
Zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat ergaben sich nach der letzten Debatte im Plenum noch zwei Differenzen. Bei der einen Differenz in Artikel 50 Absatz 2bis ist der Nationalrat dem Ständerat entgegengekommen und hat den entsprechenden Absatz gestrichen. Es ging darum, dass die Nichterfüllung gewisser Integrationskriterien während dreier Jahre keinen Einfluss auf die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung haben sollte. Das Anliegen, dem Einzelfall Rechnung zu tragen, weil ja Gründe vorliegen können, welche die Integration erschweren, ist aber an anderer Stelle im Ausländer- und Integrationsgesetz aufgenommen und hier darum obsolet.
Bei der zweiten Differenz in Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 geht es um eine Form der Glaubhaftmachung von häuslicher Gewalt bzw. darum, wie und durch wen diese Glaubhaftmachung erfolgen soll. Dem Nationalrat ist es wichtig, dass man diese Ziffer belässt, wonach es für die Beurteilung der Opfersituation eine auf häusliche Gewalt spezialisierte Fachstelle in der Regel mit öffentlicher Finanzierung braucht. Der Nationalrat hat aber einen weiteren Kompromiss formuliert. Wir bitten Sie nun seitens der Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission, auf diese nationalrätliche Formulierung einzugehen.
Die ursprüngliche Fassung des Nationalrates wurde gekürzt: Um von der Migrationsbehörde als Opfer anerkannt zu werden und somit ein Bleiberecht zu erhalten, genügt es demnach nicht, dass jemand einfach die Bestätigung einer Beratung vorweist, sondern es muss durch eine Fachstelle bestätigt werden, dass eine Betreuung oder eine Schutzgewährung notwendig war. Damit nehmen wir im Gesetz auf, was auf Verordnungsstufe schon praktiziert wird. Damit - dies sei auch noch gesagt - kommt es nicht zu einem Automatismus, und es erfolgt auch keine eigenständige Autorisierung durch diese Stellen. Nach wie vor entscheiden die Migrationsbehörden, die auch den Einzelfall prüfen. Es geht hier nur darum, dass wir die Hinweise auf häusliche Gewalt mit erweiterten Beurteilungen dieser Fachstellen verdichten und besser glaubhaft machen können.
Die Kantone sagen uns, man arbeite eng mit diesen Fachstellen zusammen, seien es Opferberatungsstellen oder Frauenhäuser, und die Praxis bewähre sich. Beide Beurteilungen seien wichtig, weil sich die Opfer oft nicht direkt an Behörden wendeten. Eine Beurteilung einer spezialisierten Fachstelle, die in der Regel öffentlich finanziert werde, sei darum wichtig. Diese würden die Situation der Betroffenen direkt und aus erster Hand kennen und einen wichtigen Beitrag im Opferschutzbereich leisten.
Ich bitte Sie also, der Fassung des Nationalrates zuzustimmen.