Lexipedia

Jans Beat · Bundesrat · 2024-05-29

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-05-29

Wortprotokoll

Mit diesem Abkommen geht die Schweiz zusammen mit Liechtenstein tatsächlich in eine Vorreiterrolle. Selbst innerhalb der EU gibt es noch keine vergleichbare Regelung zum grenzüberschreitenden Datenaustausch.

Um was geht es konkret? Das Abkommen regelt in 14 Artikeln den grenzüberschreitenden Austausch von Daten der gesperrten Personen. Der Austausch findet direkt zwischen den Veranstalterinnen von Geldspielen beider Länder statt, also Spielbanken und Lotteriegesellschaften tauschen die Daten aus. Die Veranstalterinnen von Geldspielen werden zur gegenseitigen Anerkennung und Anwendung der Spielsperren verpflichtet.

Wen betrifft es? Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört: 21 Spielbanken und zwei Lotteriegesellschaften - Swisslos und Loterie Romande - müssen den Datenaustausch technisch umsetzen und ausführen. Betroffen sind auch Spielerinnen und Spieler, gegen die eine Spielsperre ausgesprochen worden ist oder zukünftig noch ausgesprochen werden wird. Ihre Daten werden zukünftig nicht nur zwischen den schweizerischen, sondern neu auch mit den liechtensteinischen Spielbanken ausgetauscht. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass in einem Land gesperrte Personen zukünftig im jeweils anderen Land keine Geldspiele mehr spielen können.

Wieso Liechtenstein? Der Spielbankenbereich in Liechtenstein ist besonders. Es gibt aktuell sechs Casinos in Liechtenstein, die allesamt in sehr kurzer Zeit von der Schweiz aus erreichbar sind. Hinzu kommt, dass die Ausgestaltung der Geldspielregulierung und Sperrregister sehr ähnlich wie in der Schweiz ist. Ein Datenaustausch ist deshalb rechtlich und praktisch leicht umsetzbar. Der Bundesrat schliesst Abkommen mit weiteren Nachbarländern nicht aus - das ist vielleicht eine Antwort auf Ihre Frage, Herr Juillard -, aber die Ausgangslage muss natürlich vergleichbar sein. In Österreich fehlt beispielsweise aktuell noch ein betreiberübergreifender Datensatz. Er wird dort noch nicht vollständig erhoben. Ein Austausch wäre folglich kompliziert. In Frankreich steht die Selbstsperre im Vordergrund, weshalb der Nutzen etwas kleiner wäre. In Italien ist das Sperrregister auf Online-Spiele beschränkt, während es beim Abkommen hier[NB]um[NB]das[NB]terrestrische Geldspiel geht. Und in Deutschland schlossen die Bundesländer 2021 den Glücksspielstaatsvertrag ab. Hier sind noch viele Umsetzungsfragen offen. Wie gesagt, weitere Abkommen sind durchaus möglich, sobald insbesondere die Datenlage vergleichbar ist.

Was ist bisher geschehen? In der Vernehmlassung wurde das Abkommen begrüsst. Es gab keine einzige ausdrücklich ablehnende Stellungnahme. Der Nationalrat hat das Abkommen am 6.[NB]März mit 165 zu 2 Stimmen diskussionslos angenommen.

Die Ausweitung der Spielsperre auf die Spielbanken des anderen Landes stärkt also - das ist das Fazit - den Schutz der betroffenen Personen und ihres sozialen Umfelds. Das Abkommen ist deshalb aus Sicht des Bundesrates ein Fortschritt für den Spielerschutz. Es bestätigt und verstärkt zudem generell die guten Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz.

Ich beantrage Ihnen daher im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten und das Abkommen, so wie es Ihnen vorliegt, zu genehmigen.