Jans Beat · Bundesrat · 2024-05-29
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-05-29
Wortprotokoll
Auch der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, Sexarbeitende beim Ausstieg zu unterstützen. Er hat bereits 2015 eben diesen umfassenden Bericht "Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" erstellt. Mit dem damaligen Bericht erfüllte der Bundesrat eine Reihe von Postulaten. Eine der Empfehlungen des Berichtes war das Fördern von Ausstiegshilfen für Sexarbeitende.
Nun, was geschieht in diesem Bereich tatsächlich? In der Schweiz sind die Kantone für die Regelung der Prostitution zuständig. Wir haben es gehört, das nimmt die Motion zu wenig ernst. Die Kantone erlassen Vorschriften gegen Gewalt an Sexarbeitenden, und sie verbessern deren rechtliche Stellung.
Es gibt diverse Anlauf- und Beratungsstellen. Sie wurden zum Teil in den letzten Jahren neu geschaffen. Diese Stellen sind kantonal und kommunal finanziert. Sie bauen Unterstützungsnetzwerke auf und bieten Sprachkurse und Schulungen an. Diese Massnahmen stärken die Kompetenzen der Sexarbeitenden bei der Arbeitsuche. Einige Beratungsstellen arbeiten mit ausgewählten Arbeitgebern zusammen und vermitteln alternative Arbeitsmöglichkeiten; sie stellen auch Notwohnungen zur Verfügung. Es gibt auch spezielle Anlaufstellen für Sans-Papiers, zum Teil von kantonalen Behörden unterstützt. Wenn Sexarbeitende durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar verletzt werden, dann haben sie Anspruch auf Unterstützung; so sieht es das Opferhilfegesetz vor.
Der Bund hat nur eingeschränkte Möglichkeiten, bei der Prostitution einzugreifen, weil ihm die verfassungsrechtliche [PAGE 352] Kompetenz fehlt. Möglichkeiten hat er in der Prävention von Kriminalität und sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten. Das Fedpol kann aber zusätzlich finanzielle Unterstützung für Präventionsmassnahmen von Dritten gewähren; es hat dafür ein Budget von 200[NB]000 Franken jährlich. Die geförderten Projekte des Fedpol umfassen Schutz vor Straftaten, Selbstverteidigungskurse und Sensibilisierungskampagnen, auch Unterstützung in Notlagen gehört zum Förderbereich.
Sexuelle Ausbeutung gibt es auch im Kontext von Menschenhandel, das ist absolut richtig. Und da kommt der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel zum Tragen, der gemeinsam von Bund und Kantonen umgesetzt wird. Die Massnahmen des Bundes und der Kantone umfassen unter anderem die Unterstützung von Opfern, Informationsbroschüren zu typischen Herkunftsländern von Opfern und die Verbesserung der statistischen Daten. Auch Aus- und Weiterbildungen für Polizei und Justiz gehören dazu, um Situationen, die ein Eingreifen erfordern, schneller und effektiver zu erkennen. Viele dieser Massnahmen wurden bereits eingeführt oder befinden sich in der Umsetzungsphase. Auch für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel werden Organisationen und Projekte durch den Bund unterstützt. Dafür stehen jährlich 600[NB]000 Franken zur Verfügung.
Sie sehen, es wird bereits einiges getan, um Sexarbeitende zu unterstützen und Missbrauch zu verhindern. Es gibt eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Die Zuständigkeiten in diesem Bereich liegen aber grundsätzlich bei den Kantonen. Sehr gerne nehme ich den Hinweis von Ständerätin Z'graggen auf, dass wir das Thema in der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren durchaus wieder einmal besprechen und den Stand der Dinge beurteilen könnten, um vielleicht weitere Möglichkeiten zu eruieren. Vielen Dank für diesen Hinweis.
Der Bundesrat lehnt diese Motion aber ab.