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Stark Jakob · Ständerat · 2024-05-29

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-29

Wortprotokoll

Im Jahr 1999 - ich blicke etwas zurück - wurde der Bologna-Prozess für einen einheitlichen europäischen Hochschulraum gestartet, der dann im März 2010 symbolisch eröffnet wurde. Seither ist ein Hochschulstudium in ganz Europa, inklusive der Schweiz, gleich organisiert. Das Grundstudium führt zum Bachelor, das Haupt- oder das vertiefende, weiterführende Studium zum Master. Anschliessend kommt möglicherweise als höchste Ausbildungsstufe noch ein Doktorat dazu. So weit, so gut.

Ich erwähne den Bologna-Prozess im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vorstoss, weil er eigentlich die Grundursache für den Vorstoss darstellt. Denn die Herausforderung bei der Einführung des Bologna-Systems in der Schweiz waren nicht die Universitäten und Hochschulen, sondern die Regelungen aller weiteren höheren Schulen, zum Beispiel der Technikumsschulen oder der Lehrer- und Lehrerinnenausbildungsschulen, in der Regel Seminare genannt. Vieles wurde gelöst, doch grosse Herausforderungen sind geblieben, insbesondere auch bezüglich Integration und Stärkung der Berufsbildung, einer Berufsbildung, die in der Schweiz weitgehend dual erfolgt, also gleichzeitig in den Ausbildungsfirmen und in Lektionen in überbetrieblichen Kursen sowie in Berufsschulen. Die duale Berufsbildung wird hochgehalten, doch das Bologna-System wirkt wie ein Zauberlehrling, der mit den wohlklingenden Begriffen von Bachelor und Master alle betört und verzaubert.

Um diesem Bologna-Akademisierungssog zu widerstehen, hat der Gesetzgeber auch die beruflichen Aus- und Weiterbildungen mit schönen Titeln beglückt und neue Ausbildungsgänge geschaffen. Aus den Technikumsschulen wurden Fachhochschulen, zu welchen Zugang erhält, wer eine Berufsmatura erworben hat. Und als Abschlüsse winken, ich habe es gesagt, Bachelor und auch Master. Etwas Unerhörtes passierte in diesem Zusammenhang mit den Lehrer- und Lehrerinnenseminaren. Per 2005/06 wurden sie zu stolzen pädagogischen Hochschulen, aus den Lehrerinnen und Lehrern wurden Professorinnen und Professoren, aus den Schülerinnen und Schülern wurden Studenten und Studentinnen, und das alles geschah ohne Veränderung der Zielsetzung, nämlich tüchtige Primarlehrerinnen und Primarlehrer auszubilden. Es ist ein Akademisierungstraum oder -trauma, je nach Standpunkt.

Was hat das nun alles mit dem Vorstoss zu tun, den wir heute behandeln? Sehr viel, er ist, wie gesagt, nur damit zu erklären. Der historische Exkurs zeigt auch, wie wir ihn behandeln sollten. Bis zum Schuljahr 2004/05 reichte ein gutes Zeugnis in der zweiten oder dritten Sekundarschulklasse aus, vielleicht verbunden mit einer Aufnahmeprüfung, um die Lehrer- und Lehrerinnenausbildung zu absolvieren. Diese dauerte dann vier oder viereinhalb Jahre und endete mit dem Primarlehrerinnen- oder Primarlehrerdiplom, das gleichzeitig an vielen Universitäten als gymnasiale Matura für die Zulassung zum Studium akzeptiert wurde. Heute dauert die Lehrer- und Lehrerinnenausbildung an der pädagogischen Hochschule immer noch vier oder viereinhalb Jahre, und am Schluss werden immer noch Primarlehrerinnen und Primarlehrer diplomiert. Der Abschluss heisst einfach neu Bachelor of Arts in Primary Education.

Wir haben eine gleich lange Ausbildung, wir haben ein gleiches Ausbildungsziel, aber eine völlig unterschiedliche Eintrittshürde. Heute ist die Eintrittshürde die gymnasiale Maturität. Ich habe vorhin ausgeführt: Früher, vor noch nicht allzu langer Zeit, war die gymnasiale Maturität dann erreicht, wenn die Lehrer- und Lehrerinnenausbildung erfolgreich absolviert worden war. Heute ist die gymnasiale Maturität die Voraussetzung, um überhaupt zu jener Ausbildung zugelassen zu werden. Diese Eintrittshürde ist viel zu hoch. Man könnte doch voraussetzen, dass die vier oder viereinhalb Jahre an der pädagogischen Hochschule auch dazu genützt werden könnten, die allgemeinbildenden Fächer, die man bei den Berufsmaturanden etwas vermisst, noch nachzuholen. Was machen denn diese Studentinnen und Studenten während viereinhalb Jahren, wenn sie schon durchwegs das gymnasiale Maturitätsniveau erreicht haben müssen? Es muss, anders als wie vor zwanzig Jahren, sicher etwas mehr als ein guter Sekundarschulabschluss vorliegen; ein qualifizierter Berufsmatura-Abschluss genügt auf jeden Fall.

Ich bitte Sie, die Standesinitiative St.[NB]Gallen zu unterstützen, und fasse zusammen: Wenn Sie diese unterstützen, wird [PAGE 356] der duale Bildungsweg aufgewertet. Das Potenzial für tüchtige Lehrer und Lehrerinnen wird erhöht. Den pädagogischen Hochschulen wird ein kräftiger Wink gegeben, sich auf die Ausbildung von gut vorbereiteten Lehrerinnen und Lehrern zu konzentrieren und ihre akademischen Ambitionen zu mässigen.