Paganini Nicolò · Nationalrat · 2024-05-29
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-29
Wortprotokoll
Die UREK-N hat die vorliegende parlamentarische Initiative der Grünen Fraktion am 8.[NB]April 2024 vorberaten. Die Initiative möchte, dass die Stromnetze beschleunigt ausgebaut werden. Die Ausbauten sollten möglichst zu einer Aufwertung von Landschaft, Baukultur und Kulturland oder zum Schutz der Biodiversität führen. Freileitungen wären möglichst erdzuverlegen.
Die Mehrheit der UREK-N teilt selbstverständlich das Anliegen der Initiative, wonach das Stromnetz beschleunigt ausgebaut werden muss. Ausbau und Erneuerung der Stromnetze sind zentrale Herausforderungen der Energiewende, und sie haben in den letzten Jahren eindeutig zu wenig Beachtung bekommen. Es ist bedenklich, dass Bewilligungsverfahren für Ausbauten insbesondere im Bereich der Höchstspannungsnetze gut und gerne über zwanzig Jahre dauern. Chamoson-Chippis oder Chippis-Mörel sind Projekte, welche beispielhaft für diese Misere stehen.
Die vorliegende parlamentarische Initiative ist aber für die Mehrheit der Kommission der falsche bzw. ein untauglicher Weg zum Ziel, und dies gleich aus mehreren Gründen:
1.[NB]Die parlamentarische Initiative drängt sich als parlamentarisches Instrument immer dann auf, wenn der Bundesrat unwillig ist, dem Parlament zu einer Problematik eine Vorlage zu unterbreiten. Das ist vorliegend nicht der Fall. Wie schon bei der Beratung der sogenannten Beschleunigungsvorlage in Aussicht gestellt, ist das UVEK bereits in der Finalisierungsphase einer Vernehmlassungsvorlage zur Beschleunigung des Netzausbaus. Der vorliegende Vorstoss bringt also, unbesehen von weiteren Nebenwirkungen, auf die zurückzukommen sein wird, keinen Mehrwert.
2.[NB]Für die Mehrheit der UREK-N kann die Initiative auch nicht halten, was sie im Titel verspricht, im Gegenteil: Ist im Titel noch von einer Verfahrensbeschleunigung die Rede, so entpuppt sich das Kleingedruckte im eigentlichen Initiativtext aber als das pure Gegenteil einer Verfahrensbeschleunigung. Die Netzausbauten müssten nämlich in Zukunft in materieller Hinsicht nicht bloss heutige Anforderungen erfüllen, sondern neu zu einer Aufwertung von Landschaft, Baukultur und Kulturland oder zum Schutz der Biodiversität führen. Man kann sich unschwer vorstellen, wie weit da der Fächer für neue Einsprachen und langwierige Rechtsmittelverfahren zusätzlich geöffnet würde. Was die Schweiz braucht, sind keine neuen, materiell höheren Hürden für den Netzausbau, sondern sie braucht eine Beschleunigung der Verfahren, wie sie das UVEK bzw. der Bundesrat bald in die Vernehmlassung geben wird.
3.[NB]Ebenfalls fragwürdig ist für die Mehrheit der postulierte Grundsatz, wonach Freileitungen möglichst in die Erde zu verlegen sind. Dieser Grundsatz ist ohne Weiteres tauglich für die Netzebenen 5 bis 7, wo praktisch ausschliesslich verkabelt wird. Beim Höchstspannungsnetz ist die Verkabelung aber um ein Mehrfaches teurer, was letztlich die Stromverbraucherinnen und -verbraucher zu bezahlen haben. Die Mehrheit der Kommission hält dies für nicht finanzierbar. Ob die Erdverlegung einer 380-Kilovolt-Leitung tatsächlich ökologisch unbedenklicher ist als der Neubau oder die Sanierung einer Freileitung, wurde in der Kommission ebenfalls stark bezweifelt.
4.[NB]Schliesslich wurden wir in der Kommission auf die sogenannte Schwarzstartfähigkeit der Netze hingewiesen; ich habe diesen Begriff vorher auch nicht gekannt. Freileitungen können gut aufgestartet werden, währenddem es beim Erdverlegungsanteil Probleme geben kann. Technisch gesehen gibt es also einen maximalen Verkabelungsanteil, der nicht überschritten werden darf.
Die Minderheit der Kommission sieht in einem vorläufigen Folgegeben der Initiative in der ersten Phase ein klares Zeichen an den Bundesrat, dass der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes jetzt Priorität haben muss.
Die UREK-N empfiehlt Ihnen aber mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion keine Folge zu geben.