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Huber Alois · Nationalrat · 2024-05-29

Huber Alois · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-29

Wortprotokoll

Mit der parlamentarischen Initiative 23.434 fordert Jacques Nicolet eine Änderung der Gesetzgebung, damit die Methoden zur Herstellung und Vermarktung von synthetischen oder aus Stammzellen produzierten Lebensmitteln klar geregelt und solche Produkte ausgewiesen werden. Klare Gesundheitsvorschriften müssen festgelegt werden, bevor die Produkte oder der Import solcher Lebensmittel erlaubt werden. Das beim BLV eingereichte Gesuch für Cultured-Meat-Produkte fällt unter die Kategorie des Novel Food. Nach dem Lebensmittelschutzgesetz werden [PAGE 915] nur Nahrungsmittel zugelassen, wenn die Gesundheit der Konsumierenden nicht gefährdet wird und sie auch vor Täuschungen bewahrt werden. Dies ist auch der Antwort des BLV zu entnehmen.

Meine Minderheit begrüsst diese Rechtsgrundlage im Grundsatz, ist jedoch der Meinung, dass die geltenden Grundlagen bezüglich der Deklaration nur bedingt ausreichen. Eine Anpassung, wie sie von unserem Kollegen Jacques Nicolet gefordert wird, ist nötig, weil in der Vergangenheit von einer anderen Ausgangslage auszugehen war: Es handelte sich um eigenständige und komplett neue Produkte. Bei der Laborfleischimitation soll jedoch mit demselben Rohstoff - Muskelzellen - ein identisches Produkt, sprich Fleisch, entstehen, wobei sich nur die Herstellungs- und Wachstumsweise unterscheiden. Mit der aktuellen Regulierungslage wären Deklarationen wie "Laborfleisch" und "Cultured Meat" zulässig, da sie erläutern, dass es sich um künstlich im Labor hergestellte Produkte handelt.

Unsere Minderheit weist darauf hin, dass auf jeden Fall dafür zu sorgen ist, dass die Konsumierenden jederzeit wissen, dass es sich um ein künstlich hergestelltes Produkt handelt, das lediglich ein Imitat ist. Es ist keinesfalls mit Fleisch zu vergleichen, weil der postmortale Prozess nach der Tötung in jedem Fall fehlt. Bei diesem werden Muskeln in Fleisch umgewandelt, was technisch nicht simuliert werden kann. Eine volle Begriffsdeklaration müsste demnach "Laborfleisch-Imitat" oder "Vitrofleisch-Imitat" anstelle von "Laborfleisch" lauten.

Es wird befürchtet, dass die Nennung der Tierart, z.[NB]B. Rindslaborfleisch, erlaubt wird, wenn Rindszellen verwendet werden. Dies wäre nicht tolerierbar, da eine im Labor hergestellte Fleischform absolut keinen Zusammenhang mit einem konkreten Fleischstück eines Tieres hat.

Weiter sollen Langzeitwirkungen auf Umwelt und Gesundheit festgehalten werden und in die Gesetzgebung einfliessen. In der aktuellen Gesetzgebung sind viele Folgen und Einflüsse noch nicht berücksichtigt. Deshalb ist die parlamentarische Initiative Nicolet wichtig und notwendig, da sie die Herstellung von künstlichen Lebensmitteln gesetzlich klar definieren will und dadurch unerwünschte Folgen vermieden werden.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, der parlamentarischen Initiative Nicolet 23.434 Folge zu geben.