Arslan Sibel · Nationalrat · 2024-05-30
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2024-05-30
Wortprotokoll
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) pflegen seit vielen Jahren intensive und vielschichtige bilaterale Beziehungen. Diese haben unter anderem eine hohe wirtschaftliche Bedeutung.
Das Vereinigte Königreich trat am 31.[NB]Januar 2020 aus der EU aus. Mit dem Ende der Übergangsperiode verloren die bilateralen Verträge Schweiz-EU ihre Gültigkeit in Bezug auf das UK. An ihrer Stelle wurde ab dem 1.[NB]Januar 2021 eine Reihe von Nachfolgeabkommen angewendet, die im Rahmen der Mind-the-Gap-Strategie des Bundesrates mit dem UK vereinbart wurden. Der Grossteil der geltenden Rechte und Pflichten zwischen den beiden Staaten blieb damit erhalten. Dazu gehört auch die Übergangsregelung bezüglich der Anerkennung von Berufsqualifikationen, die noch bis am[NB]31.[NB]Dezember dieses Jahres gilt. Diese Übergangsregelung soll nun durch die Vorlage, die wir heute beraten, ersetzt werden.
Zuerst eine Bemerkung zur Bedeutung dieser Vorlage bzw. des vorliegenden Abkommens: Wie erwähnt sind die vielseitigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich aus Schweizer Sicht sehr wichtig und werden es auch in Zukunft sein. Ganz entscheidend, ja unverzichtbar für internationale Aktivitäten von Fachpersonen und Unternehmungen ist die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen. Gerade im Zeitalter des Fachkräftemangels ist der Austausch von qualifizierten Fachkräften hier wie auch im UK unentbehrlich. Die Wirtschaftszahlen sind eindrücklich. 2021 umfassten der Dienstleistungshandel und die Investitionsbestände der Schweiz im UK rund 70 Milliarden Franken. Das UK wiederum setzte 40 Milliarden Franken in der Schweiz um. Es handelt sich also um zwei wichtige Wirtschaftspartner.
Nun zum Abkommen bzw. zur Vorlage selbst: Diese ist sozusagen in zwei Teile aufgeteilt. Zuerst geht es um das eigentliche Abkommen zwischen der Schweiz und dem UK betreffend Anerkennung von Berufsqualifikationen, und zwar für Berufe, die reglementiert sind und für die ein Diplom notwendig ist. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass es um Berufe geht, die in beiden Ländern bestehen und reglementiert sind. Dies ist wohl im Bereich der Medizinalberufe praktisch immer der Fall, nicht aber unbedingt bei anderen Berufen.
Sprachkenntnisse werden ebenfalls geprüft. Falls Sprachkenntnisse für die Ausübung des Berufs nötig sind, darf die Behörde Sprachnachweise verlangen.
Der Einbezug zweier Kreise ist zentral: Neben den Berufsverbänden sind auch die Kantone wichtige Partner, die durch ihre Mitwirkungsgesetze einbezogen sind. Auch dann, wenn der Bundesrat die Kompetenz hat, findet eine Vernehmlassung statt. Auch zukünftige Abkommen sind vernehmlassungspflichtig.
In der gleichen Vorlage ist zudem eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat vorgesehen. Diese soll es dem Bundesrat ermöglichen, in Zukunft für die meisten reglementierten Berufe Abkommen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen abzuschliessen. Denn die internationale Anerkennung von Schweizer Diplomen ist ein Ziel der internationalen Strategie des Bundesrates im Bereich Bildung, Forschung und Innovation.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen insbesondere Abkommen zur gegenseitigen Diplomanerkennung mit Ländern mit vergleichbaren Bildungssystemen abgeschlossen werden. Es geht dabei um den Abschluss völkerrechtlicher Verträge über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Anwendungsbereich des Medizinalberufegesetzes, des Gesundheitsberufegesetzes, des Anwaltsgesetzes und des Psychologieberufegesetzes.
Ihre Aussenpolitische Kommission hat die Vorlage umfassend beraten, ist einstimmig darauf eingetreten und empfiehlt sie Ihnen ebenso einstimmig zur Annahme.