Burgherr Thomas · Nationalrat · 2024-05-30
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-30
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und die Motion entsprechend abzulehnen. Die Bedingungen für die Härtefallhilfen wurden bewusst gewählt und die Konsequenzen einer Nichteinhaltung von Beginn an klar kommuniziert. Würden nun im Nachgang die Regeln geändert, würde dies viele Bezüger, vor allem diejenigen, welche ihre Covid-19-Härtehilfen bereits zurückbezahlt haben, benachteiligen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme bereits eine gute Lösung für die Problematik, die nur sehr wenige Unternehmer betrifft, aufgezeigt. Der Vorstoss und weitere Aktivitäten sind daher nicht nötig.
Das Anliegen ist sicher gut gemeint, aber schiesst weit über das Ziel hinaus. In einzelnen Fällen können bereits heute Ausnahmen bei der Rückerstattungspflicht vorgesehen werden, um den Rückerstattungsbetrag zu reduzieren. Das liegt in der Kompetenz der Kantone. Es dürfen einfach keine Gewinne ins Privatvermögen zurückfliessen. Damit lassen sich die wenigen Fälle lösen.
Selbst die WAK des Ständerates versteht gemäss Kommissionsbericht ihre Zustimmung zum Vorstoss vor allem als Signal an die Kantone, die Lösung des Bundesrates via Subventionsgesetz anzuwenden. Es seien diesbezüglich vom Bund auch heute bereits Anstrengungen unternommen worden, um die Kantone auf diese Lösung aufmerksam zu machen. Ich würde hier auf die Subsidiarität vertrauen. Ich denke, mit dem bisherigen Erfolg des Vorstosses sollten die Kantone verstanden haben, dass sie nun gefragt sind, sodass sie die Instrumente in die Hände nehmen und handeln werden.
Zu berücksichtigen ist aber auch, dass mit solchen auf Einzelfälle zugeschnittenen Forderungen an sich auch wieder neue Ungerechtigkeiten entstehen können. Das Parlament bezweckte mit diesen Härtefallhilfen, dass Strukturen erhalten werden konnten und lediglich der Fortbestand der betroffenen Firmen in einer gewissen Zeit gewährleistet werden konnte. Der Nutzen dieser Finanzhilfen soll im selben Jahr und in den darauffolgenden drei Jahren dem Unternehmen nicht entzogen werden dürfen.
Würde nun mit dieser neuen Ausnahme keine Rückerstattung erfolgen, würde die grosse Mehrheit der Firmen wiederum benachteiligt, nämlich diejenigen Firmen, die Härtefallhilfe erhielten und die Unterstützung lediglich zur Aufrechterhaltung des Betriebes verwendeten, so wie es gedacht war. Ich will damit sagen, dass den Ausnahmefällen bereits heute als Ausnahmen entgegengekommen werden kann, ohne dass wir hier aufgrund der Einzelfälle das System im Nachgang wieder anpassen müssen.
Ich bitte Sie um die Ablehnung der Motion. Verfallen wir als Parlament nicht in Einzelfallaktivismus, sondern behalten wir den Blick auf das Ganze bei.