Sauter Regine · Nationalrat · 2024-05-30
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-30
Wortprotokoll
Wir führen heute die erste Differenzbereinigung in diesem Geschäft durch. Der Nationalrat hatte dieses in der Wintersession 2023 behandelt, der Ständerat in der Frühjahrssession 2024. Dieser hat mit 40 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen.
Nach der Erstberatung in beiden Räten verbleiben vier Differenzen.
In der ersten Differenz geht es um die Versicherungspflicht für sogenannte Phantomversicherte in Artikel 3 Absatz 5. Der Ständerat hat hier den Beschluss des Nationalrates ergänzt. Es geht um eine Klärung der Stellung der sogenannten Phantomversicherten. Die Absicht ist es, diese aus dem Risikoausgleich zu nehmen, damit man für sie nicht auch noch eine Risikoabgabe leisten muss. Der Nationalrat hat dann beschlossen, für diese auch gleich die Versicherungspflicht zu sistieren. Der Ständerat hat sich dem angeschlossen. Der Nationalrat hatte diese Sistierungsbestimmung nur in Artikel 6b festgehalten, in dem es um den Datenaustausch geht. Es zeigt sich aber, dass dies im Grundsatz auch in Artikel 3 verankert werden sollte. Eine weitere kleine Anpassung ergibt sich zudem in Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe d. Die Kommission hat dieser Änderung einstimmig zugestimmt.
Weiter ist eine Koordination mit der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen (Efas) nötig, und zwar bei Artikel 16 Absatz 3bis. Hier hat der Ständerat eine Ergänzung vorgenommen, die diese Koordination vorsieht. Mit der Efas-Vorlage wurde beschlossen, dass für im Ausland wohnhafte Versicherte, die keinen Anknüpfungspunkt in der Schweiz haben - das sind insbesondere Rentnerinnen und Rentner -, künftig der Bund und nicht ein Kanton den[NB]Betrag[NB]von[NB]26,9[NB]Prozent[NB]bezahlen soll. Hier geht es nun darum, dass die im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich einbezogen werden und der Kantonsbeitrag abgezogen wird. Bei denjenigen, für die es einen Bundesbeitrag gibt, muss somit eben dieser Bundesbeitrag abgezogen werden, deshalb diese Ergänzung. Sie war in der Kommission nicht bestritten.
Schliesslich wurde in der Kommission intensiv die Frage der Erhebung der Nationalität der versicherten Personen diskutiert. Bei Artikel 23 Absatz 1bis war dies das erste Mal der Fall. Der Nationalrat hatte beschlossen, das Bundesamt für Statistik zu verpflichten, die Statistiken über die Leistungen nach KVG auch nach Nationalität der versicherten Personen zu erheben. Der Ständerat hat diese Bestimmung mit 20 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen gestrichen.
Die Kommission hat die Frage diskutiert, inwieweit die Erhebung der Nationalität im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsleistungen zum einen relevant, zum andern in diesem Gesetz zu regeln wäre. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die Nationalität der Versicherten heute einzig im stationären Bereich bekannt ist. Im ambulanten Bereich müsste die systematische Erfassung dieser Daten neu durch die Leistungserbringer, also beispielsweise Arztpraxen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten usw., erfolgen. Zudem müsste das Bundesamt für Statistik diese Daten bei den Leistungserbringern erheben. Damit wäre einerseits ein grosser administrativer Aufwand verbunden, andererseits würde dies dem Once-only-Prinzip widersprechen.
Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass es administrativ einfacher wäre, das BFS damit zu beauftragen, bestehende Daten zu verknüpfen. Das wäre nicht eine neue Erhebung, sondern eine Verknüpfung bestehender Daten, von Krankenversicherungsdaten auf der einen und Daten zur Nationalität auf der anderen Seite. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist dieser Argumentation gefolgt und hat eine entsprechende Kommissionsmotion beschlossen. Diese wird Ihnen in einer der nächsten Sessionen zur Beschlussfassung unterbreitet. [PAGE 929]
Schliesslich noch zu Artikel 65 Absatz 6: Hier geht es um die Statistiken der Prämienverbilligung und wiederum um die Frage, ob diese Angaben auch die Nationalität der begünstigten Versicherten enthalten sollen. Der Ständerat hat die Verpflichtung der Kantone, die Nationalität der Empfänger von Prämienverbilligungen zu übermitteln, nicht übernommen. Das Argument war, dass eine derart detaillierte Statistik kaum sinnvoll genutzt werden könnte. Die Kantone und die Versicherer müssten die Nationalität in den Datenaustausch über die Prämienverbilligungen einbeziehen. Das würde einen zusätzlichen Aufwand bedeuten, der in keinem Verhältnis zur Relevanz der Daten stehe. Ihre Kommission hat sich dieser Argumentation angeschlossen und empfiehlt mit 14 zu 10 Stimmen, dem Ständerat zu folgen. Eine Minderheit Bircher beantragt, an der Version des Nationalrates festzuhalten.
Im Ergebnis empfiehlt Ihnen die Mehrheit Ihrer SGK-N, den redaktionellen Bereinigungen im Text zuzustimmen und die bestehenden Differenzen auszuräumen.