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Wyss Sarah · Nationalrat · 2024-05-30

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-05-30

Wortprotokoll

Es hat sich ein junger Mann bei mir gemeldet. Er erzählte mir eine traurige Geschichte. Der Zweitgeborene seiner kleinen Familie verstarb nach einer Woche in der neonatalen Phase. Eine Tragödie, es war Samstag, und der Vater war gerade mitten im Vaterschaftsurlaub. Fünf Tage hatte er bereits bezogen. Da meldete sich sein Arbeitgeber. Durch den Tod des kleinen Babys, ja, seines Kindes, erlösche nun der Vaterschaftsurlaub, aber er gebe ihm[NB]grosszügig zwei Tage frei, wie es in dieser Firma üblich sei, denn schliesslich sei das Kind ja eine nahestehende Person.

Ich glaubte diese Geschichte nicht, und ich ging der Sache nach. Dabei stiess ich auf die Motion Gysin Greta 21.3734, "Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des ungeborenen Kindes". Sie forderte, dass der Vaterschaftsurlaub in vollem Umfang - das sind ja nur zehn Tage, aber trotzdem in vollem Umfang - gewährt werde, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt. Das ist heute eben nicht so. Ihre Kommission ist derzeit daran, diesen Vorstoss umzusetzen, und dabei auch schon relativ weit. Die Kommission hat die Motion ergänzt. Der Vaterschaftsurlaub soll nicht nur genehmigt werden, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt, sondern auch noch dann, wenn das Baby im Zeitraum bis 14 Tage nach der Geburt stirbt. Damit ist zwar nicht die gesamte neonatale Phase von 28 Tagen abgedeckt, aber ein ganz grosser Teil.

Aus diesem Grund ziehe ich meine Motion zurück und danke dem Parlament, wenn das Anliegen aufgenommen wird und der Umsetzung der Motion Gysin Greta schlussendlich dann auch zugestimmt wird.