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Gysi Barbara · Nationalrat · 2024-05-30

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-05-30

Wortprotokoll

Es ist nun mehr als zwei Jahre her, dass ich mit den Arbeiten an dieser Motion begann. Vor mehr als zwei Jahren nahm ich mit Islam Alijaj, der heute mein Sitznachbar im Nationalrat ist, das Gespräch auf. Er war zuvor auf mich zugekommen und hatte gesagt, dass Menschen mit Behinderungen, die sich selber organisieren, keine Subventionen kriegen. Das Gesetz sieht nur für Organisationen der privaten Invalidenhilfe Subventionen vor, aber die Selbstvertretung wird nicht gestärkt. Wir sprachen dann zusammen, wir suchten auch das Gespräch mit der Verwaltung, und man erklärte uns, dass gemäss Gesetz nur Organisationen infrage kommen, die national oder sprachregional tätig sind. Das sind aber nicht alle Selbstvertretungsorganisationen. Darunter sind oft kleinere Organisationen, und sie haben keine Chance, Beiträge vom Bund zu erhalten, um[NB]ihre[NB]Arbeit[NB]zu[NB]machen.[NB]Ich[NB]reichte dann diesen Vorstoss ein, heute würde Islam Alijaj das selber tun; das ist natürlich extrem wichtig.

In den letzten zwei Jahren ist sehr viel passiert. So wurde von Betroffenen und von solidarischen Menschen, die das mit unterstützen, die Inklusions-Initiative lanciert. Die Unterschriftensammlung kann bald abgeschlossen und die Initiative demzufolge eingereicht werden. Da ist also einiges gelaufen. Wir sind mitten im Inklusionsmonat, und in vielen [PAGE 938] Schweizer Städten und Gemeinden finden Aktivitäten und Gespräche statt. Meine Gemeinde hat einen neuen Stadtplan herausgegeben, auf dem ganz viel eingezeichnet ist, das für Menschen mit Behinderungen verschiedener Art hilfreich ist, etwa hinsichtlich der Zugänglichkeit. Es läuft also etwas, aber es läuft nicht so viel, wie nötig wäre. Vor allem besteht das Problem, das ich in meiner Motion adressiere: dass die Mittelvergabe für die Selbstvertretungsorganisationen nicht geregelt ist.

In Artikel 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) ist zwar die Möglichkeit für die Gewährung solcher Finanzhilfen festgehalten, aber nicht direkt an Selbstvertretungsorganisationen. Dachorganisationen könnten den kleineren Organisationen zwar Mittel geben, aber das passiert leider einfach nicht. Ich bin daher klar der Meinung, dass es diesen direkten Zugang braucht, und darum braucht es auch diese Gesetzesänderung.

Der Bundesrat sieht das nicht so. Ich bedauere das ausserordentlich. Wir wissen, wenn Betroffene selber agieren können, ist das einerseits wichtig, damit sie sich ausdrücken können, damit sie ihre Forderungen direkt vertreten können. Es ist andererseits aber auch eine Frage des Einbezugs. Eine Gesellschaft, die die Selbstvertretung einschränkt, ist eine diskriminierende Gesellschaft. Das ist für mich ganz klar. Darum gibt es eben auch die Inklusions-Initiative. Und darum ist es für mich sehr wichtig und an der Zeit, dass Artikel 74 IVG geändert wird, damit eben auch kleinere Organisationen und vor allem auch Organisationen, die nicht national tätig sind, zu Geldern kommen können.

Das wird ja immer auch geprüft. Es bekämen nicht einfach alle Geld, sondern es gäbe immer noch zu erfüllende Voraussetzungen. Diese Organisationen müssten aktiv sein. Es gäbe immer noch eine Einzelfallprüfung. Aber es braucht die gesetzliche Grundlage, damit diese Mittel gesprochen werden können.

Ich möchte Sie darum wirklich bitten, die Motion anzunehmen. Es wird nicht per se mehr Geld ausgegeben - natürlich würde ich mich freuen, wenn dieser Topf etwas geäufnet würde. Es geht auch nicht um riesige Beiträge, aber es geht um wirklich wichtige Beiträge für diese Selbstvertretungsorganisationen, die ihre Arbeit oft mit minimalsten Mitteln machen müssen. Ich glaube, sie haben das Anrecht darauf, sich professionell aufstellen zu können.

Vielen Dank für die Unterstützung.